Realteilung scheitert vorerst am falschen Gericht: Kölner Eigentümer streiten um die Aufhebung ihrer WEG und müssen nun zum Amtsgericht, da es sich um eine Wohnungseigentumssache handelt. Das Landgericht Köln verweist den Fall an die zuständige Instanz und sorgt damit für Klarheit im Streit um die gerichtliche Zuständigkeit bei WEG-Aufhebungen. Ein wegweisendes Urteil für Wohnungseigentümer, die eine Realteilung anstreben.
Das Wichtigste: Kurz & knapp
Es handelt sich um einen Rechtsstreit zwischen zwei Parteien einer Wohnungseigentümergemeinschaft, der vor dem Landgericht Köln verhandelt wurde.
Die Klägerin ist Eigentümerin von zwei Einheiten in einem Gebäude, während die Beklagte Eigentümerin einer Einheit in einem anderen Gebäude ist.
Die Parteien hatten mit notariellem Vertrag die Teilungserklärung geändert, um der Beklagten den Bau eines neuen Gebäudes mit mehreren Einheiten zu ermöglichen.
Des Weiteren vereinbarten die Parteien eine Realteilung, sodass beide Gebäude zukünftig auf getrennten Grundstücken stehen.
Das Landgericht Köln erklärte sich für sachlich unzuständig und verwies den Rechtsstreit auf Antrag der Klägerin an das Amtsgericht Köln.
Die Entscheidung erfolgte nach Anhörung der anderen Partei ohne mündliche Verhandlung.
Gründe für die Unzuständigkeit waren die spezifischen Regelungen des Wohnungseigentumsgesetzes, die eine Verhandlung vor dem Amtsgericht vorsahen.
Das Urteil betont die korrekte Zuständigkeit des Amtsgerichts bei Streitigkeiten im Zusammenhang mit Wohnungseigentum.
Diese Entscheidung sorgt für Klarheit bezüglich der Zuständigkeit und stellt sicher, dass der Rechtsweg korrekt eingehalten wird.
Für die betroffenen Eigentümer bedeutet dies unter anderem eine zielgerichtete Bearbeitung ihrer rechtlichen Anliegen durch das zuständige Gericht.
Klagen zur Aufhebung der Wohnungseigentumsgemeinschaft gehör[…]