Mieter bleibt trotz Zahlungsverzug in Wohnung: Gericht weist Räumungsklage wegen geringfügiger Verspätungen und Vermieterpflichtverletzungen ab. Zum vorliegenden Urteil Az.: 47 C 2084/23 | | Hilfe anfordern
Das Wichtigste: Kurz & knapp
- Der Fall behandelt einen Mangel an Mieterzahlungen und resultierende Kündigungsansprüche der Vermieterin.
- Der Mieter hatte Miete seit Dezember 2020 häufig verspätet gezahlt.
- Die Vermieterin forderte die Räumung und Herausgabe der Wohnung.
- Das Gericht entschied zugunsten des Mieters und wies die Klage der Vermieterin ab.
- Das Gericht stellte fest, dass die vermieterseitige Pflichtverletzung, notwendige Reparaturen nicht durchzuführen, das Kündigungsrecht ausschließt.
- Die Entscheidung fußte auf der Tatsache, dass das Verhalten der Vermieterin als schwerwiegender empfunden wurde als die verspäteten Zahlungen des Mieters.
- Diese Entscheidung verdeutlicht, dass Vermieterpflichtverletzungen die Durchsetzung von Kündigungsansprüchen verhindern können.
- Mieter können sich also auf solche Pflichtverletzungen berufen, um die Wirksamkeit einer fristlosen Kündigung anzufechten.
Geringe Mietrückstände allein rechtfertigen keine fristlose Kündigung
Jeder kennt das Gefühl der Enttäuschung, wenn die Wohnung nicht den versprochenen Standards entspricht. Doch wer hat im Streitfall die besseren Karten: Der Mieter, der unter einer Mängel-Situation leidet, oder der Vermieter, der fristlos kündigen möchte? Die Antwort ist nicht immer eindeutig und hängt von den konkreten Umständen ab. Denn im deutschen Mietrecht gilt ein wichtiger Grundsatz: Ein Vermieter kann nur dann fristlos kündigen, wenn dem Mieter ein „wichtiger Grund“ dafür vorliegt. Ein solcher kann zum Beispiel ein vertragswidriges Verhalten des Mieters sein, wie die Nichtzahlung der Miete oder die Beschädigung der Wohnung. Allerdings können auch Vermieterpflichtsverletzungen, wie z. B. die Weigerung, notwendige Reparaturen durchzuführen, dazu führen, dass dem Vermieter das Recht zur fristlosen Kündigung verwehrt wird. Besonders deutlich wird das in einem aktuellen Gerichtsfall, der zeigt, wie schwerwiegend die Folgen auch für den Vermieter sein können. ### Rechtliche Unsicherheit im Mietverhältnis? Wir helfen Ihnen weiter! Stehen auch Sie vor einem Konflikt mit Ihrem Mieter oder Vermieter? Sind Sie sich unsicher über Ihre Rechte und Pflichten? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren! Unsere erfahrenen Anwälte für Mietrecht bieten Ihnen eine fundierte Ersteinschätzung Ihrer Situation und stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. Wir setzen uns für Ihre Interessen ein und helfen Ihnen, eine faire und zufriedenstellende Lösung zu finden. Nehmen Sie noch heute Kontakt auf und lassen Sie uns gemeinsam Ihren Fall besprechen. Ersteinschätzung anfordern
Der Fall vor Gericht
Vermieter scheitert mit Räumungsklage wegen Mietzahlungsverzug
Das Amtsgericht Nürtingen hat in einem bemerkenswerten Urteil die Räumungsklage einer Vermieterin gegen ihren Mieter abgewiesen. Der Fall dreht sich um wiederholte Verzögerungen bei der Mietzahlung und wirft ein Schlaglicht auf die Rechte und Pflichten beider Parteien in einem Mietverhältnis.
Hintergrund des Rechtsstreits zwischen Vermieter und Mieter
Der Beklagte bewohnte seit Juni 2013 eine Wohnung im Erdgeschoss eines Hauses, die er von der Klägerin gemietet hatte. Laut Mietvertrag war die Miete monatlich im Voraus, spätestens am 3. Werktag eines jeden Monats zu zahlen….