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Kündigung und Anfechtung eines Arbeitsvertrags wegen arglistiger Täuschung – Schwangerschaft

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Schwanger und gekündigt – Erzieherin gewinnt Rechtsstreit gegen Kita. Eine Kita-Mitarbeiterin wurde kurz nach Bekanntgabe ihrer erneuten Schwangerschaft entlassen. Das Landesarbeitsgericht Hamm entschied nun zugunsten der Frau und stärkte damit den Kündigungsschutz für Schwangere.


Das Wichtigste: Kurz & knapp

Im vorliegenden Fall ging es darum, ob ein Arbeitsvertrag wegen arglistiger Täuschung über eine Schwangerschaft angefochten werden kann.
Die Klägerin hatte sich auf eine Stelle als Erzieherin beworben und die Schwangerschaft bei der Bewerbung verschwiegen.
Schwierigkeit bestand darin zu klären, ob das Verschweigen der Schwangerschaft tatsächlich eine arglistige Täuschung darstellt.
Das Gericht entschied, dass die Anfechtung des Arbeitsvertrages durch den Arbeitgeber unzulässig ist.
Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass die Schwangerschaft keinen wesentlichen Umstand darstellt, der einen Arbeitgeber zur Anfechtung des Arbeitsvertrages berechtigen würde.
Es wurde festgestellt, dass eine Schwangerschaft nicht als täuschungsrelevanter Sachverhalt gilt, da sie keinen Einfluss auf die berufliche Eignung der Klägerin hat.
Diese Entscheidung schützt die Rechte werdender Mütter im Arbeitsverhältnis und verhindert Diskriminierung aufgrund von Schwangerschaft.
Das Urteil stärkt die rechtliche Position Schwangerer und betont, dass das Verschweigen einer Schwangerschaft bei der Bewerbung keinen Kündigungsgrund darstellt.
Für Arbeitgeber wird klargestellt, dass sie eine Kündigung wegen Verschweigens einer Schwangerschaft rechtlich nicht durchsetzen können.
Die Auswirkungen dieses Urteils sind weitreichend und dienen dem Schutz vor Diskriminierung sowie der Wahrung der Chancengleichheit im Berufsleben.


Gekündigt wegen Schwangerschaft? Gericht weist Arbeitgeber in die Schranken
Jeder Mensch hat das Recht, in Würde und ohn[…]


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