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Formelle Wirksamkeit einer Modernisierungsmieterhöhungserklärung

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Mieterhöhung nach Modernisierung: Berliner Gericht kippt Urteil und gibt Vermietern Recht – Formfehler nicht entscheidend, Mieter müssen zahlen.


Das Wichtigste: Kurz & knapp

Der Fall dreht sich um die Wirksamkeit einer Modernisierungsmieterhöhungserklärung.
Das Amtsgericht Neukölln hatte ein Versäumnisurteil gefällt, das zugunsten der Mieter ausging.
Die Schwierigkeit lag in der Frage, ob die Modernisierungserklärung formell korrekt war.
Das Landgericht Berlin hat das Urteil des Amtsgerichts teilweise abgeändert.
Das Gericht entschied, dass die Mieterhöhung formell wirksam ist.
Das Gericht argumentierte, dass die Modernisierung korrekt angekündigt und die Mieterhöhung ordnungsgemäß erklärt wurde.
Die Kläger (Mieter) müssen die angefallenen Kosten des Rechtsstreits tragen, abgesehen von Kosten aufgrund eines Versäumnisses der Beklagten (Vermieter).
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, eine Revision wurde nicht zugelassen.
Auswirkung: Vermieter müssen die formellen Anforderungen genau einhalten, um eine rechtswirksame Modernisierungsmieterhöhung durchzusetzen.


Gericht gibt Vermietern bei Modernisierungsmieterhöhung mehr Spielraum
Die Modernisierung einer Wohnung, etwa durch den Einbau einer neuen Heizung oder die Dämmung der Fassade, soll die Lebensqualität verbessern und Energiekosten senken. Um die zusätzlichen Kosten für die Modernisierung zu finanzieren, kann der Vermieter eine Mieterhöhung verlangen. Diese Mieterhöhung ist jedoch nicht willkürlich, sondern gesetzlich geregelt. Damit der Vermieter eine Modernisierungsumlage geltend machen kann, muss er eine Reihe von formalen Anforderungen erfüllen. Die Modernisierung muss demzufolge zuvor angekündigt und die Mieterhöhung ordnungsgemäß erklärt werden.

Die rechtlichen Vorgaben zur Modernisierung und der dazugehörigen Mieterhöhung sind in den §§ 553 bis 559 Bü[…]


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