Das Wichtigste: Kurz und knapp
Energetische Sanierungen zielen darauf ab, den Energieverbrauch von Gebäuden zu reduzieren und die Energieeffizienz zu verbessern
Typische Maßnahmen umfassen Wärmedämmung, Heizungsmodernisierung und Fenstertausch
Rechtliche Grundlagen finden sich im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), insbesondere in den §§ 555b ff.
Vermieter müssen Modernisierungsmaßnahmen mindestens drei Monate im Voraus ankündigen
Mieter haben grundsätzlich eine Duldungspflicht, können aber bei unzumutbaren Härten widersprechen
Während der Bauarbeiten haben Mieter oft Anspruch auf Mietminderung bei erheblichen Beeinträchtigungen
Nach Abschluss der Arbeiten können Vermieter die Kosten teilweise über eine Modernisierungsumlage auf die Miete umlegen (max. 8% pro Jahr)
Es gelten Kappungsgrenzen für Mieterhöhungen (max. 3 EUR/qm in 6 Jahren)
Mieter haben verschiedene Möglichkeiten des Rechtsschutzes wie Widerspruch oder gerichtliche Klage
Eine gute Kommunikation zwischen Mietern und Vermietern sowie fachkundige Beratung sind empfehlenswert
Energetische Sanierungen bieten Chancen auf moderneren Wohnraum und geringere Energiekosten, bringen aber auch vorübergehende Belastungen mit sich
Mit Kenntnis ihrer Rechte können Mieter die Herausforderungen bewältigen und von den Vorteilen profitieren
Unter energetischer Sanierung versteht man bauliche Maßnahmen, die darauf abzielen, den Energieve[…]