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Wann ist die Erschließung eines Baugrunds gesichert?

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Nachbarstreit um Baugenehmigung: VGH Bayern lehnt Berufung ab und stellt hohe Anforderungen an die Erschließung von Baugrundstücken. Landwirte scheitern mit Bauvorhaben, weil die Zuwegung nicht gesichert ist. Gerichtsentscheidung stärkt den Nachbarschutz und betont die Bedeutung einer frühzeitigen Planung bei Bauprojekten.


Das Wichtigste: Kurz & knapp

Das Urteil behandelt die Frage, wann ein Baugrundstück als erschlossen gilt.
Der Zusammenhang besteht darin, dass Erschließung oft von Gemeinden oder anderen Trägern abhängt, was zu Unsicherheiten führt.
Schwierigkeiten ergeben sich aus der Unklarheit darüber, ob und wann eine Erschließung gesichert ist.
Das Gericht entschied, dass der Antrag auf Zulassung der Berufung abgelehnt wird und die Beigeladenen die Verfahrenskosten tragen müssen.
Das Gericht stützte sich auf die Erkenntnis, dass keine ernstlichen Zweifel an der Richtigkeit des angegriffenen Urteils bestehen.
Weitere Gründe für die Entscheidung waren Verstöße gegen nachbarschützende Vorschriften durch die erteilte Baugenehmigung.
Die Entscheidung hat zur Folge, dass potenzielle Käufer besser verstehen, dass eine klare rechtliche Grundlage für die Erschließung bestehen muss.
Dadurch wird verdeutlicht, wann die Erschließung als sicher gilt und welche Rechte die betroffenen Parteien haben.
Wichtig ist zu wissen: Ohne gesicherte Erschließung kann der Bau eines Hauses nicht durchgeführt werden.
Käufern wird geraten, rechtlich abzusichern, dass eine Erschließung vor Abschluss des Grundstückskaufes gewährleistet ist.


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