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Überwachung Nachbargrundstück mit Kamera – Unterlassungsanspruch

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Nachbarschaftskrieg eskaliert wegen Überwachungskamera: Gericht stoppt unerwünschte Einblicke. Persönlichkeitsrecht siegt über Sicherheitsbedenken – Videoüberwachung des Nachbarn untersagt! Streitbare Nachbarn landen vor Gericht, weil eine Kamera zu viel sieht.


Das Wichtigste: Kurz & knapp

Das Gericht befasste sich mit einem Streit wegen Videoüberwachung des Nachbargrundstücks.
Die Kamera der Verfügungsbeklagten erfasste Teile des Grundstücks des Verfügungsklägers.
Es besteht ein seit Jahren angespanntes Nachbarschaftsverhältnis zwischen den Parteien.
Das Gericht entschied, dass die Verfügungsbeklagte verpflichtet ist, die Überwachung auf das eigene Grundstück zu beschränken.
Bei Zuwiderhandlung droht der Verfügungsbeklagten ein hohes Ordnungsgeld oder Ordnungshaft.
Die Verfügungsbeklagte muss die Kosten des Rechtsstreits tragen.
Das Gericht gewichtete die Privatsphäre des Verfügungsklägers höher als das Sicherungsinteresse der Verfügungsbeklagten.
Diese Entscheidung stärkt den Schutz der Privatsphäre vor unerwünschter Kamerabeobachtung.


Nachbars Kamera verletzt Privatsphäre: Gericht untersagt Überwachung
Die Überwachung des eigenen Grundstücks ist in Deutschland grundsätzlich erlaubt. Allerdings dürfen dabei die Rechte der Nachbarn nicht verletzt werden. So ist es nicht zulässig, das Nachbargrundstück mit einer Kamera zu überwachen, wenn dadurch die Privatsphäre des Nachbarn beeinträchtigt wird. Ein solches Vorgehen kann einen Unterlassungsanspruch des Nachbarn begründen. Der Nachbar kann also vom Gericht verlangen, dass die Überwachung des Grundstücks unterbunden wird.

Ob ein Unterlassungsanspruch gerechtfertigt ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Entscheidend ist dabei vor allem, ob die Kamera das Nachbargrundstück aufnimmt und in welcher Weise die Privatsphäre des Nachbarn dadurch verletzt wird. So ist es beispielsweise nicht erlaubt, […]


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