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Heizkosten können nicht nach Abflussprinzip abgerechnet werden

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Lübecker Gericht pfeift Vermieter zurück: Heizkostenabrechnung nach Gutdünken ist nicht erlaubt! Ein Mieter wehrt sich erfolgreich gegen die Abrechnung nach dem sogenannten Abflussprinzip und erzwingt eine gerechtere Kostenverteilung. Das Urteil könnte weitreichende Folgen für die Abrechnungspraxis haben und Mieter bundesweit aufhorchen lassen. Zum vorliegenden Urteil Az.: 14 S 21/22 | | Hilfe anfordern

Das Wichtigste: Kurz & knapp

  • Der Streit drehte sich um die Abrechnung von Heizkosten nach dem Abflussprinzip.
  • Das Abflussprinzip berechnet Heizkosten basierend auf dem Zeitpunkt, an dem die Wärme abgeleitet wird, unabhängig vom tatsächlichen Verbrauch im Abrechnungszeitraum.
  • Die Schwierigkeit bestand darin, dass das Abflussprinzip für Mieter zu ungleichmäßigen und oft höheren Heizkosten führen kann.
  • Das Gericht entschied, dass Heizkosten nicht nach dem Abflussprinzip abgerechnet werden dürfen.
  • Die Entscheidung des Gerichts basiert darauf, dass das Abflussprinzip zu unzumutbaren Ungerechtigkeiten für die Mieter führt.
  • Die Auswirkungen dieser Entscheidung sind, dass Vermieter ihre Abrechnungsmethoden anpassen und gerechtere Berechnungen vornehmen müssen.
  • Dies schafft mehr Transparenz und Fairness bei Heizkostenabrechnungen für Mieter.

Gericht kippt umstrittenes Abflussprinzip bei Heizkostenabrechnung

Heizkostenabrechnungen sind für viele Mieter ein jährliches Ärgernis. Schließlich möchte jeder Mieter wissen, ob er zu viel oder zu wenig für die Wärme bezahlt hat. Doch die Abrechnung von Heizkosten ist komplex. Oftmals tauchen dabei komplizierte Gesetze und Regelungen auf, die schon den Laien vor große Herausforderungen stellen. Ein besonders strittiger Punkt ist dabei das sogenannte Abflussprinzip. Dieses besagt, dass die Heizkosten nicht nach dem Verbrauch im jeweiligen Abrechnungszeitraum abgerechnet werden dürfen, sondern nach dem Zeitpunkt, an dem die Wärme tatsächlich abgeleitet wird. Viele Mieter sind mit diesem Prinzip nicht einverstanden, weil es zu ungerechten Abrechnungen führen kann. So können beispielsweise Mieter, die im Winter länger heizen, im Sommer höhere Kosten tragen müssen, obwohl sie in dieser Zeit weniger verbraucht haben. Gerne können wir Ihnen nun einen konkreten Fall vorstellen, in dem sich die Gerichte mit dieser Thematik auseinandersetzen mussten. In diesem Fall ging es um einen Streit zwischen einem Mieter und seinem Vermieter über die Gültigkeit des Abflussprinzips. Der Mieter argumentierte, dass die Anwendung des Abflussprinzips zu einem unzumutbaren Nachteil für ihn führe. Der Vermieter wiederum berief sich auf die rechtliche Grundlage des Abflussprinzips. Spannend ist, wie die Gerichte diesen Fall entschieden haben. Unstimmigkeiten bei der Heizkostenabrechnung? Wir helfen Ihnen weiter. Sie sind verunsichert, ob Ihre Heizkosten korrekt abgerechnet wurden? Das Urteil des Landgerichts Lübeck zeigt: Das Abflussprinzip ist nicht zulässig. Wir sind eine spezialisierte Kanzlei mit langjähriger Erfahrung im Mietrecht und prüfen Ihre Abrechnung gerne auf mögliche Fehler. Kontaktieren Sie uns für eine unverbindliche Ersteinschätzung und erfahren Sie, wie wir Ihnen helfen können, Ihr Recht durchzusetzen. Ersteinschätzung anfordern

Der Fall vor Gericht


Abrechnung von Heizkosten nach Abflussprinzip unzulässig

Das Landgericht Lübeck hat in einem Urteil vom 16.11.2023 (Az….


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