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Gilt ein Urlaubsantrag ohne Rückmeldung als genehmigt oder nicht?

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Für viele Arbeitnehmer ist es wichtig, den jährlichen Urlaub frühzeitig zu planen. Doch was ist zu tun, wenn man den Urlaubsantrag rechtzeitig eingereicht hat, aber keine Rückmeldung vom Arbeitgeber erhält? Kann man dann einfach wie geplant in den Urlaub fahren oder riskiert man Ärger im Job?

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Dieser Artikel erläutert die rechtlichen Grundlagen zur Urlaubsgewährung und gibt Tipps, wie man als Arbeitnehmer am besten vorgeht, wenn der Chef nicht auf die Urlaubsanfrage reagiert. So lässt sich die freie Zeit optimal organisieren und unnötiger Stress vermeiden.


✔ Das Wichtigste in Kürze

Rechtzeitig und schriftlich: Arbeitnehmer müssen Urlaubsanträge frühzeitig und in Textform beim Arbeitgeber einreichen. Dieser muss die Wünsche berücksichtigen, sofern keine dringenden betrieblichen Gründe oder vorrangigen Urlaubsansprüche anderer Arbeitnehmer entgegenstehen.
Keine Reaktion heißt nicht „genehmigt“: Reagiert der Arbeitgeber nicht oder nicht fristgerecht auf einen Urlaubsantrag, dürfen Arbeitnehmer nicht eigenmächtig in den Urlaub gehen. Stattdessen sollten sie zunächst das Gespräch mit dem Vorgesetzten suchen.
Betriebsrat oder Arbeitsgericht einschalten: Führt dies nicht zum Erfolg, können Arbeitnehmer die Unterstützung des Betriebsrats in Anspruch nehmen oder eine Klage beim Arbeitsgericht einreichen, um ihren Urlaubsanspruch durchzusetzen.
Dokumentation und rechtliche Beratung: Um ihre Rechte bestmöglich wahrnehmen zu können, sollten Arbeitnehmer alle Urlaubsanträge und die Reaktionen des Arbeitgebers sorgfältig dokumentieren und sich von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht beraten lassen.
Faire Urlaubsgewährung als Arbeitgeberinteresse: Eine faire Urlaubsgewährung liegt auch im Interesse des Arbeitgebers, um zufriedene und erholte Mitarbeiter zu haben und Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden.


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