Ein Arbeitsverhältnis kann schnell belastet werden, wenn einem Mitarbeiter geschäftsschädigendes Verhalten vorgeworfen wird. Solche Anschuldigungen können zur Kündigung führen und erhebliche Konsequenzen nach sich ziehen. Doch nicht jede Anschuldigung ist gerechtfertigt und oft gibt es für Arbeitnehmer Möglichkeiten, sich rechtlich dagegen zu wehren.
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Vorsicht vor Ablenkungen im Büro: Zu viele Störungen können Produktivität und Erfolg gefährden (Bild: Midjourney KI).
✔ Das Wichtigste in Kürze
Geschäftsschädigendes Verhalten: Negative Äußerungen, Sabotage, Diebstahl, falsche Anzeigen und Weitergabe vertraulicher Informationen können als geschäftsschädigend gelten.
Rechtsgrundlagen: Gesetze wie das Kündigungsschutzgesetz und das Strafgesetzbuch bieten die rechtliche Basis für Maßnahmen gegen solches Verhalten.
Typische Anschuldigungen: Rufschädigung im Internet, Behinderung von Arbeitsprozessen, unberechtigte Wettbewerbsverstöße und Diebstahl zählen zu den häufigen Vorwürfen.
Praktische Beispiele: Negative Facebook-Kommentare, Datenlöschung, falsche Strafanzeigen gegen den Arbeitgeber oder Geheimnisverrat.
Mögliche Folgen für Arbeitnehmer: Kündigungen (fristlos oder ordentlich), finanzielle Einbußen und negative Auswirkungen auf die berufliche Laufbahn.
Rechtliche Schritte: Kündigungsschutzklage einreichen, Schadensersatzforderungen stellen und ggf. Strafanzeige gegen den Arbeitgeber erstatten.
Präventive Maßna[…]