Raser verliert vor Gericht: Bundesgerichtshof bestätigt Fahrverbot ohne detaillierte Begründung bei erheblicher Geschwindigkeitsüberschreitung. Trotz Tempolimits und Warnschildern raste ein Autofahrer mit 51 km/h zu viel über die Autobahn und muss nun den Führerschein abgeben. Der BGH stellt klar: Bei solch gravierenden Verstößen ist ein Fahrverbot die Regel, Ausnahmen müssen begründet werden.
Das Wichtigste: Kurz & knapp
Das Urteil betrifft einen Autofahrer, der die Höchstgeschwindigkeit um 51 km/h überschritten hat und dafür ein Fahrverbot von einem Monat sowie eine Geldbuße erhalten hat.
Der Fahrer wurde auf der Autobahn A 57 bei einer Radarkontrolle geblitzt, nachdem die zulässige Höchstgeschwindigkeit mehrfach reduziert wurde.
Die Entscheidung des Amtsgerichts bestand darin, aufgrund der erheblichen Geschwindigkeitsüberschreitung und der verkehrsrechtlichen Vorbelastung des Fahrers sowohl eine Geldbuße als auch ein Fahrverbot zu verhängen.
Das Gericht stellte Schwierigkeiten fest, weil es sich um eine erhebliche Geschwindigkeitsüberschreitung handelte, die aufgrund vorheriger Verkehrsvergehen grundsätzlich ein Fahrverbot rechtfertigen könnte.
Entscheidung: Das Gericht verhängte aufgrund der Schwere des Verstoßes und der vorherigen Vorbelastung ein Fahrverbot zusätzlich zur Geldbuße.
Begründung: Ein Fahrverbot soll eine zusätzliche erzieherische Wirkung haben, um den Fahrer zur Verkehrsdisziplin zu ermahnen.
Auswirkungen: Das Urteil unterstreicht, dass bei erheblichen Verkehrsverstößen ein Fahrverbot verhängt werden kann, besonders wenn der Fahrer schon wegen anderer Verkehrsverstöße vorbelastet ist.
BGH erlaubt Fahrverbote ohne ausführliche Begründung bei extremen Tempoüberschreitungen
Wer kennt es nicht: Ein Autofahrer wird geblitzt, erhält einen Bußgeldbescheid und muss mit einem Fahrverbot rechnen. Aber wa[…]