Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Fahrverbot anstelle einer erhöhten Geldbuße ohne nähere Begründung

Ganzen Artikel lesen auf: RA-Kotz.de

Raser verliert vor Gericht: Bundesgerichtshof bestätigt Fahrverbot ohne detaillierte Begründung bei erheblicher Geschwindigkeitsüberschreitung. Trotz Tempolimits und Warnschildern raste ein Autofahrer mit 51 km/h zu viel über die Autobahn und muss nun den Führerschein abgeben. Der BGH stellt klar: Bei solch gravierenden Verstößen ist ein Fahrverbot die Regel, Ausnahmen müssen begründet werden.


Das Wichtigste: Kurz & knapp

Das Urteil betrifft einen Autofahrer, der die Höchstgeschwindigkeit um 51 km/h überschritten hat und dafür ein Fahrverbot von einem Monat sowie eine Geldbuße erhalten hat.
Der Fahrer wurde auf der Autobahn A 57 bei einer Radarkontrolle geblitzt, nachdem die zulässige Höchstgeschwindigkeit mehrfach reduziert wurde.
Die Entscheidung des Amtsgerichts bestand darin, aufgrund der erheblichen Geschwindigkeitsüberschreitung und der verkehrsrechtlichen Vorbelastung des Fahrers sowohl eine Geldbuße als auch ein Fahrverbot zu verhängen.
Das Gericht stellte Schwierigkeiten fest, weil es sich um eine erhebliche Geschwindigkeitsüberschreitung handelte, die aufgrund vorheriger Verkehrsvergehen grundsätzlich ein Fahrverbot rechtfertigen könnte.
Entscheidung: Das Gericht verhängte aufgrund der Schwere des Verstoßes und der vorherigen Vorbelastung ein Fahrverbot zusätzlich zur Geldbuße.
Begründung: Ein Fahrverbot soll eine zusätzliche erzieherische Wirkung haben, um den Fahrer zur Verkehrsdisziplin zu ermahnen.
Auswirkungen: Das Urteil unterstreicht, dass bei erheblichen Verkehrsverstößen ein Fahrverbot verhängt werden kann, besonders wenn der Fahrer schon wegen anderer Verkehrsverstöße vorbelastet ist.


BGH erlaubt Fahrverbote ohne ausführliche Begründung bei extremen Tempoüberschreitungen
Wer kennt es nicht: Ein Autofahrer wird geblitzt, erhält einen Bußgeldbescheid und muss mit einem Fahrverbot rechnen. Aber wa[…]


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv