Streit um Kundenkonten: Darf der Chef einfach die Kunden neu verteilen? Das Landesarbeitsgericht Köln bestätigt weitreichendes Direktionsrecht für Arbeitgeber bei der Zuweisung von Kunden, setzt aber klare Grenzen. Arbeitnehmerin verliert Prozess um Rückgabe ihrer Stammkunden, erhält aber ausstehende Provisionen.
Das Wichtigste: Kurz & knapp
Das Arbeitsgericht Köln hatte einen Streitfall zu klären, in dem die Klägerin gegen den Entzug ihres Kundenkontos durch die Beklagte vorging.
Die Beklagte hatte die bisher von der Klägerin betreuten Kundenkonten entzogen und Neukunden zugewiesen. Die Klägerin sah darin eine unrechtmäßige Ausübung des Direktionsrechts.
Das Arbeitsgericht wies die Klage ab und entschied, dass die Beklagte im Rahmen ihres Direktionsrechts handelte.
Im Berufungsverfahren entschied das Landesarbeitsgericht Köln nur teilweise zugunsten der Klägerin, indem die Beklagte zur Zahlung von Zinsen verurteilt wurde. Die zentrale Klage wurde jedoch erneut abgewiesen.
Die Entscheidung stellt klar, dass Unternehmen grundsätzlich das Recht haben, Kundenkonten neu zuzuweisen.
Das Gericht entschied so, weil es der Ansicht war, dass die Zuweisung von Kundenkonto im Ermessen der Geschäftspolitik liegt und durch das Direktionsrecht gedeckt ist.
Für betroffene Kunden oder Arbeitnehmer bedeutet dies, dass sie nur begrenzt rechtliche Mittel haben, um gegen eine solche Neuverteilung vorzugehen.
Direktionsrecht des Arbeitgebers: Darf er Kundenkonten seiner Mitarbeiter einfach umverteilen?
Die Zuweisung von Kundenkonten ist in der Geschäftswelt ein alltäglicher Vorgang. Doch was passiert, wenn ein Unternehmen bestehende Kundenkonten entzieht und gleichzeitig neuen Kunden neue Konten zuweist? Ist dies rechtlich zulässig und welche Rechte haben die Betroffenen? Diese Fragen stellen sich immer wieder, wenn Unternehmen ihre Geschäftsstrategie än[…]