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Entzug Kunden-Accounts von Bestandskunden und Zuweisung von Accounts neuer Kunden

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Streit um Kundenkonten: Darf der Chef einfach die Kunden neu verteilen? Das Landesarbeitsgericht Köln bestätigt weitreichendes Direktionsrecht für Arbeitgeber bei der Zuweisung von Kunden, setzt aber klare Grenzen. Arbeitnehmerin verliert Prozess um Rückgabe ihrer Stammkunden, erhält aber ausstehende Provisionen. Zum vorliegenden Urteil Az.: 2 Sa 486/21 | | Hilfe anfordern

Das Wichtigste: Kurz & knapp

  • Das Arbeitsgericht Köln hatte einen Streitfall zu klären, in dem die Klägerin gegen den Entzug ihres Kundenkontos durch die Beklagte vorging.
  • Die Beklagte hatte die bisher von der Klägerin betreuten Kundenkonten entzogen und Neukunden zugewiesen. Die Klägerin sah darin eine unrechtmäßige Ausübung des Direktionsrechts.
  • Das Arbeitsgericht wies die Klage ab und entschied, dass die Beklagte im Rahmen ihres Direktionsrechts handelte.
  • Im Berufungsverfahren entschied das Landesarbeitsgericht Köln nur teilweise zugunsten der Klägerin, indem die Beklagte zur Zahlung von Zinsen verurteilt wurde. Die zentrale Klage wurde jedoch erneut abgewiesen.
  • Die Entscheidung stellt klar, dass Unternehmen grundsätzlich das Recht haben, Kundenkonten neu zuzuweisen.
  • Das Gericht entschied so, weil es der Ansicht war, dass die Zuweisung von Kundenkonto im Ermessen der Geschäftspolitik liegt und durch das Direktionsrecht gedeckt ist.
  • Für betroffene Kunden oder Arbeitnehmer bedeutet dies, dass sie nur begrenzt rechtliche Mittel haben, um gegen eine solche Neuverteilung vorzugehen.

Direktionsrecht des Arbeitgebers: Darf er Kundenkonten seiner Mitarbeiter einfach umverteilen?

Die Zuweisung von Kundenkonten ist in der Geschäftswelt ein alltäglicher Vorgang. Doch was passiert, wenn ein Unternehmen bestehende Kundenkonten entzieht und gleichzeitig neuen Kunden neue Konten zuweist? Ist dies rechtlich zulässig und welche Rechte haben die Betroffenen? Diese Fragen stellen sich immer wieder, wenn Unternehmen ihre Geschäftsstrategie ändern oder sich an neue Marktbedingungen anpassen. Oftmals ist der Entzug von Kundenkonten mit einem Wechsel der Geschäftsbeziehung oder dem Ausschluss von Kunden verbunden. Im Fokus steht hierbei die Frage, ob die Interessen des Unternehmens mit den Rechten der Kunden in Einklang gebracht werden können. Im Folgenden wollen wir uns mit einem konkreten Fall auseinandersetzen, der die rechtlichen Hürden bei der Entziehung von Kundenkonten und der Zuweisung neuer Konten verdeutlicht. Der Fall zeigt, wie Gerichte mit dem Abwägen der verschiedenen Interessen umgehen, wenn es um die Frage der Kündigungsfreiheit und der Vertragsfreiheit geht. Der Fall verdeutlicht auch, welche rechtlichen Möglichkeiten den Betroffenen zur Verfügung stehen, wenn ihnen ein Kundenkonto entzogen wird. Der Call-to-Action-Absatz sollte sich an Arbeitnehmer richten, denen Kundenkonten entzogen wurden. Er sollte die Expertise der Kanzlei im Arbeitsrecht hervorheben und zu einer unverbindlichen Kontaktaufnahme auffordern, um eine erste Einschätzung der rechtlichen Situation zu erhalten. Ersteinschätzung anfordern

Der Fall vor Gericht


Umstrittener Kundenkonten-Entzug und Neuzuordnung beim Arbeitgeber

Das Landesarbeitsgericht Köln hat sich in einem arbeitsrechtlichen Streitfall mit der Frage befasst, ob ein Arbeitgeber Kundenkonten von Mitarbeitern entziehen und neu zuweisen darf. Im Zentrum stand dabei die Reichweite des arbeitgeberseitigen Direktionsrechts….


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