Rotlichtverstoß in Berlin: Einspruchsbeschränkung wird Autofahrer zum Verhängnis. Gericht weist Rechtsbeschwerde wegen 90-Euro-Geldbuße ab. Vorangegangene Anerkennung des Verkehrsverstoßes verhindert weitere Rechtsmittel. Zum vorliegenden Urteil Az.: 3 ORbs 280/23 – 162 Ss 133/23 | | Hilfe anfordern
Das Wichtigste: Kurz & knapp
- Die Rechtsbeschwerde des Betroffenen gegen den Beschluss des Amtsgerichts Tiergarten wurde als unzulässig verworfen.
- Der Betroffene war wegen eines Rotlichtverstoßes mit einer Geldbuße belegt worden.
- In der Verhandlung beschränkte der Verteidiger des Betroffenen den Einspruch auf die Rechtsfolgen und stimmte einer Entscheidung per Beschluss zu.
- Das Amtsgericht setzte daraufhin eine Geldbuße von 90 Euro fest, ohne zunächst eine Begründung zu liefern.
- Der Betroffene beantragte die Zulassung der Rechtsbeschwerde gegen dieses Bußgeld.
- Das Amtsgericht begründete das Bußgeld in einem späteren Beschluss.
- Rechtlich problematisch war die Frage, ob die Rechtsbeschwerde überhaupt statthaft ist.
- Die Unzulässigkeit der Rechtsbeschwerde wurde darauf gestützt, dass die Voraussetzungen nicht erfüllt waren.
- Der Betroffene muss die Kosten des Rechtsmittels tragen.
- Die Entscheidung verdeutlicht die Schwierigkeiten, eine Rechtsbeschwerde erfolgreich zuzulassen, wenn einzelne Verfahrensvoraussetzungen nicht gegeben sind.
Rotlichtverstoß in Berlin führt zu 90-Euro-Bußgeld – Einschränkungen beim Rechtsschutz
Jeder Mensch, der sich vor Gericht durchgesetzt hat, möchte eigentlich, dass es so bleibt. Doch manchmal ist das Urteil noch nicht das Ende der Geschichte. Oft besteht nach einem Urteil die Möglichkeit, ein Rechtsmittel einzulegen, um das Urteil zu ändern oder aufzuheben. Ein solches Rechtsmittel ist zum Beispiel die Berufung. Doch es gibt auch Situationen, in denen das Gesetz die Möglichkeit zur Berufung einschränkt. Das ist besonders relevant, wenn es um Entscheidungen von Oberlandesgerichten geht, denn hier kann die Rechtsbeschwerde zum Bundesgerichtshof eingelegt werden. Die Frage ist dann: Welche Möglichkeiten hat man, wenn die Berufung ausgeschlossen ist? Kann man sich trotzdem noch an ein höheres Gericht wenden und wenn ja, unter welchen Voraussetzungen? Die Rechtssprechung hat in den vergangenen Jahren zahlreiche Entscheidungen zu den Grenzen der Möglichkeit zur Rechtsbeschwerde getroffen. Die Rechtsprechung zu den Voraussetzungen, wann eine Rechtsbeschwerde statthaft ist, ist jedoch komplex und für den Laien nur schwer zu verstehen. Im Folgenden wollen wir einen Fall betrachten, der sich mit den Grenzen der Einspruchsbeschränkung und der Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde auseinandersetzt. ### Einspruchsbeschränkung und Rechtsbeschwerde – Wir helfen Ihnen weiter! Sind auch Sie mit einem Urteil konfrontiert, das Ihnen ungerechtfertigt erscheint? Wurde Ihr Recht auf Rechtsbeschwerde eingeschränkt? Wir verstehen, dass Sie sich in einer schwierigen Situation befinden. Unsere Kanzlei ist spezialisiert auf Rechtsmittelverfahren und verfügt über umfassende Erfahrung im Umgang mit Einspruchsbeschränkungen und der Zulässigkeit von Rechtsbeschwerden. Kontaktieren Sie uns noch heute für eine unverbindliche Ersteinschätzung Ihres Falls. Wir stehen Ihnen zur Seite und prüfen, ob und welche rechtlichen Möglichkeiten Ihnen noch offenstehen….