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Einspruchsbeschränkung – Statthaftigkeit Rechtsbeschwerde

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Rotlichtverstoß in Berlin: Einspruchsbeschränkung wird Autofahrer zum Verhängnis. Gericht weist Rechtsbeschwerde wegen 90-Euro-Geldbuße ab. Vorangegangene Anerkennung des Verkehrsverstoßes verhindert weitere Rechtsmittel.


Das Wichtigste: Kurz & knapp

Die Rechtsbeschwerde des Betroffenen gegen den Beschluss des Amtsgerichts Tiergarten wurde als unzulässig verworfen.
Der Betroffene war wegen eines Rotlichtverstoßes mit einer Geldbuße belegt worden.
In der Verhandlung beschränkte der Verteidiger des Betroffenen den Einspruch auf die Rechtsfolgen und stimmte einer Entscheidung per Beschluss zu.
Das Amtsgericht setzte daraufhin eine Geldbuße von 90 Euro fest, ohne zunächst eine Begründung zu liefern.
Der Betroffene beantragte die Zulassung der Rechtsbeschwerde gegen dieses Bußgeld.
Das Amtsgericht begründete das Bußgeld in einem späteren Beschluss.
Rechtlich problematisch war die Frage, ob die Rechtsbeschwerde überhaupt statthaft ist.
Die Unzulässigkeit der Rechtsbeschwerde wurde darauf gestützt, dass die Voraussetzungen nicht erfüllt waren.
Der Betroffene muss die Kosten des Rechtsmittels tragen.
Die Entscheidung verdeutlicht die Schwierigkeiten, eine Rechtsbeschwerde erfolgreich zuzulassen, wenn einzelne Verfahrensvoraussetzungen nicht gegeben sind.


Rotlichtverstoß in Berlin führt zu 90-Euro-Bußgeld – Einschränkungen beim Rechtsschutz
Jeder Mensch, der sich vor Gericht durchgesetzt hat, möchte eigentlich, dass es so bleibt. Doch manchmal ist das Urteil noch nicht das Ende der Geschichte. Oft besteht nach einem Urteil die Möglichkeit, ein Rechtsmittel einzulegen, um das Urteil zu ändern oder aufz[…]


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