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Bußgeldverfahren – Auslagenerstattung notwendiger Auslagen

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Doppeltes Bußgeld, doppeltes Pech? Amtsgericht St. Ingbert stoppt Bußgeldverfahren wegen fehlerhafter Zustellung und stellt klar: Falscher Name, großes Chaos! Ein kleiner Fehler mit großer Wirkung – lesen Sie, wie ein falsch geschriebener Nachname in einem Bußgeldbescheid zu einem überraschenden Verfahrensausgang führte.


Das Wichtigste: Kurz & knapp

Das Gericht hat entschieden, das Verfahren wegen eines Verfahrenshindernisses einzustellen.
Die Kosten des Verfahrens werden von der Landeskasse übernommen.
Die notwendigen Auslagen des Betroffenen werden der Landeskasse nicht auferlegt.
Der Betroffene erhielt zwei verschiedene Bußgeldbescheide wegen des gleichen Vergehens.
Einer der Bußgeldbescheide war wegen eines falschen Nachnamens nicht wirksam zustellbar.
Der Verteidiger des Betroffenen erhielt den fehlerhaften Bußgeldbescheid formlos.
Das Gericht sah aufgrund der fehlerhaften Zustellung ein Verfahrenshindernis.
Die Entscheidung entlastet den Betroffenen finanziell, da er keine Verfahrenskosten tragen muss.
Die Klarstellung des Gerichts zur Zustellung und Fehlerhaftigkeit bietet wichtige Hinweise für zukünftige Fälle.


Bußgeld futsch wegen Namensirrtum – Gericht stoppt Verfahren
Bußgeldverfahren sind ein fester Bestandteil des Rechtslebens und dienen dazu, Rechtsverstöße zu ahnden. Neben der eigentlichen Geldstrafe können im Bußgeldverfahren auch die Kosten des Verfahrens auf den Verurteilten umgelegt werden. Ein wichtiger Bestandteil dieser Kosten sind die sogenannten notwendigen Auslagen, die der Staat im Zuge des Verfahrens hatte. Dabei handelt es sich um Ausgaben für beispielsweise Sachverständige, Gutachten oder Zeugenbefragungen, die im Einzelfall unumgänglich waren.

Im Fokus steht dabei, ob die notwendigen Auslagen auch tatsächlich von dem Beschuldigten zu tragen sind. Das Gesetz sieht bestimmte Voraussetzungen dafÃ[…]


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