Doppeltes BuÃgeld, doppeltes Pech? Amtsgericht St. Ingbert stoppt BuÃgeldverfahren wegen fehlerhafter Zustellung und stellt klar: Falscher Name, groÃes Chaos! Ein kleiner Fehler mit groÃer Wirkung â lesen Sie, wie ein falsch geschriebener Nachname in einem BuÃgeldbescheid zu einem überraschenden Verfahrensausgang führte.
Das Wichtigste: Kurz & knapp
Das Gericht hat entschieden, das Verfahren wegen eines Verfahrenshindernisses einzustellen.
Die Kosten des Verfahrens werden von der Landeskasse übernommen.
Die notwendigen Auslagen des Betroffenen werden der Landeskasse nicht auferlegt.
Der Betroffene erhielt zwei verschiedene BuÃgeldbescheide wegen des gleichen Vergehens.
Einer der BuÃgeldbescheide war wegen eines falschen Nachnamens nicht wirksam zustellbar.
Der Verteidiger des Betroffenen erhielt den fehlerhaften BuÃgeldbescheid formlos.
Das Gericht sah aufgrund der fehlerhaften Zustellung ein Verfahrenshindernis.
Die Entscheidung entlastet den Betroffenen finanziell, da er keine Verfahrenskosten tragen muss.
Die Klarstellung des Gerichts zur Zustellung und Fehlerhaftigkeit bietet wichtige Hinweise für zukünftige Fälle.
BuÃgeld futsch wegen Namensirrtum – Gericht stoppt Verfahren
BuÃgeldverfahren sind ein fester Bestandteil des Rechtslebens und dienen dazu, RechtsverstöÃe zu ahnden. Neben der eigentlichen Geldstrafe können im BuÃgeldverfahren auch die Kosten des Verfahrens auf den Verurteilten umgelegt werden. Ein wichtiger Bestandteil dieser Kosten sind die sogenannten notwendigen Auslagen, die der Staat im Zuge des Verfahrens hatte. Dabei handelt es sich um Ausgaben für beispielsweise Sachverständige, Gutachten oder Zeugenbefragungen, die im Einzelfall unumgänglich waren.
Im Fokus steht dabei, ob die notwendigen Auslagen auch tatsächlich von dem Beschuldigten zu tragen sind. Das Gesetz sieht bestimmte Voraussetzungen dafÃ[…]