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Bußgeldverfahren – Auslagenerstattung notwendiger Auslagen

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Doppeltes Bußgeld, doppeltes Pech? Amtsgericht St. Ingbert stoppt Bußgeldverfahren wegen fehlerhafter Zustellung und stellt klar: Falscher Name, großes Chaos! Ein kleiner Fehler mit großer Wirkung – lesen Sie, wie ein falsch geschriebener Nachname in einem Bußgeldbescheid zu einem überraschenden Verfahrensausgang führte. Zum vorliegenden Urteil Az.: 22 OWi 66 Js 1319/23 (2348/23) | | Hilfe anfordern

Das Wichtigste: Kurz & knapp

  • Das Gericht hat entschieden, das Verfahren wegen eines Verfahrenshindernisses einzustellen.
  • Die Kosten des Verfahrens werden von der Landeskasse übernommen.
  • Die notwendigen Auslagen des Betroffenen werden der Landeskasse nicht auferlegt.
  • Der Betroffene erhielt zwei verschiedene Bußgeldbescheide wegen des gleichen Vergehens.
  • Einer der Bußgeldbescheide war wegen eines falschen Nachnamens nicht wirksam zustellbar.
  • Der Verteidiger des Betroffenen erhielt den fehlerhaften Bußgeldbescheid formlos.
  • Das Gericht sah aufgrund der fehlerhaften Zustellung ein Verfahrenshindernis.
  • Die Entscheidung entlastet den Betroffenen finanziell, da er keine Verfahrenskosten tragen muss.
  • Die Klarstellung des Gerichts zur Zustellung und Fehlerhaftigkeit bietet wichtige Hinweise für zukünftige Fälle.

Bußgeld futsch wegen Namensirrtum – Gericht stoppt Verfahren

Bußgeldverfahren sind ein fester Bestandteil des Rechtslebens und dienen dazu, Rechtsverstöße zu ahnden. Neben der eigentlichen Geldstrafe können im Bußgeldverfahren auch die Kosten des Verfahrens auf den Verurteilten umgelegt werden. Ein wichtiger Bestandteil dieser Kosten sind die sogenannten notwendigen Auslagen, die der Staat im Zuge des Verfahrens hatte. Dabei handelt es sich um Ausgaben für beispielsweise Sachverständige, Gutachten oder Zeugenbefragungen, die im Einzelfall unumgänglich waren. Im Fokus steht dabei, ob die notwendigen Auslagen auch tatsächlich von dem Beschuldigten zu tragen sind. Das Gesetz sieht bestimmte Voraussetzungen dafür vor. Diese Voraussetzungen müssen sorgfältig geprüft werden, da die Entscheidung über die Erstattung der notwendigen Auslagen einen großen Einfluss auf die finanzielle Belastung des Betroffenen hat. In der Praxis gibt es viele Fälle, in denen es um die Frage geht, welche Kosten tatsächlich als notwendig einzustufen sind. Dies kann insbesondere bei komplexen Verfahren, die viele Sachverständigenbefragungen erfordern, zu Streitpunkten führen. Ein aktuelles Gerichtsurteil befasst sich mit einem Fall, in dem es um die Erstattung von notwendigen Auslagen im Bußgeldverfahren ging. Dieses Urteil gewährt einen interessanten Einblick in die rechtlichen Anforderungen an die Erstattungspflicht des Betroffenen. ### Bußgeldbescheid ungültig? Wir helfen Ihnen weiter! Wurde Ihr Bußgeldbescheid fehlerhaft zugestellt oder haben Sie Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Verfahrens? Unsere Kanzlei ist spezialisiert auf Verkehrsrecht und Ordnungswidrigkeiten. Wir prüfen Ihren Fall individuell und ermitteln, ob Ihre Rechte verletzt wurden. Kontaktieren Sie uns für eine unverbindliche Ersteinschätzung und lassen Sie uns gemeinsam Ihre Möglichkeiten ausloten. Ihr Recht ist unsere Priorität. Ersteinschätzung anfordern

Der Fall vor Gericht


Einstellung eines Bußgeldverfahrens wegen Zustellungsmangel

Das Amtsgericht St. Ingbert hat in einem Bußgeldverfahren wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit eine bemerkenswerte Entscheidung getroffen….


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