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Bußgeldverfahren – Absehen von Erstattung notwendiger Auslagen

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Landgericht Karlsruhe stärkt Rechte von Betroffenen in Bußgeldverfahren: Auch bei Verfahrenseinstellung haben Betroffene Anspruch auf Erstattung ihrer notwendigen Auslagen, so das Gericht in einem wegweisenden Beschluss. Amtsgericht hatte zuvor entschieden, dass Betroffene ihre Auslagen selbst tragen müsse. Zum vorliegenden Urteil Az.: 4 Qs 46/23 | | Hilfe anfordern

Das Wichtigste: Kurz & knapp

  • Ein Bußgeldverfahren behandelt die Frage der Erstattung notwendiger Auslagen.
  • Die Betroffene legte Beschwerde gegen ein Urteil des Amtsgerichts ein, welches die Übernahme dieser Kosten durch die Staatskasse verwehrte.
  • Schwierigkeit besteht darin, ob die geltend gemachten Kosten als notwendig und verhältnismäßig betrachtet werden.
  • Das Landgericht entschied zu Gunsten der Betroffenen und änderte die frühere Entscheidung dahingehend ab, dass die Staatskasse die Kosten trägt.
  • Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass ein dringender Tatverdacht nicht ausreichend belegt war und keine besonderen Umstände vorlagen, die eine Versagung der Kostenerstattung gerechtfertigt hätten.
  • Die Auswirkungen des Urteils bedeuten, dass in vergleichbaren Fällen, die Staatskasse für notwendige Auslagen aufkommen muss, sofern keine klaren Verhinderungsgründe vorliegen.

Bußgeldverfahren: Landgericht entscheidet über Erstattung notwendiger Kosten

Bußgeldverfahren sind ein fester Bestandteil unseres Rechtsstaates und dienen der Durchsetzung von Verkehrsregeln und anderen gesetzlichen Vorschriften. Wird ein Verkehrsverstoß begangen, droht in der Regel ein Bußgeld, das jedoch nicht nur die Geldstrafe selbst beinhaltet, sondern auch die Erstattung von entstandenen Kosten. Doch wann müssen diese Kosten tatsächlich erstattet werden? Und unter welchen Voraussetzungen kann von einer Erstattung abgesehen werden? Oftmals werden im Rahmen eines Bußgeldverfahrens sogenannte „notwendige Auslagen“ geltend gemacht. Diese umfassen beispielsweise die Kosten der Bearbeitung des Bußgeldverfahrens, die Kosten der Sachverständigen oder die Kosten für die Durchführung von Ermittlungen. Doch die Erstattung solcher Kosten ist nicht immer unumstritten. In vielen Fällen wird die Frage gestellt, ob die geltend gemachten Kosten tatsächlich notwendig waren und ob sie im Verhältnis zum begangenen Verstoß angemessen sind. Um diese Fragen zu klären, werden in der Praxis häufig Gerichte eingeschaltet. Im Folgenden möchten wir ein Gerichtsurteil näher beleuchten, das sich mit der Frage der Erstattung notwendiger Auslagen im Bußgeldverfahren auseinandersetzt. Ihr Bußgeldverfahren wurde eingestellt? Erfahren Sie, ob Ihnen eine Kostenerstattung zusteht! Wurde Ihr Bußgeldverfahren eingestellt, ohne dass Ihre Auslagen erstattet wurden? Wir verstehen die Frustration und Unsicherheit, die solche Situationen mit sich bringen. Unsere Kanzlei verfügt über langjährige Erfahrung im Verkehrsrecht und kennt die Feinheiten der Kostenerstattung. Kontaktieren Sie uns für eine unverbindliche Ersteinschätzung Ihres Falls. Wir prüfen Ihre Ansprüche und beraten Sie zu Ihren Möglichkeiten. Lassen Sie sich von uns unterstützen und Ihr Recht auf Kostenerstattung durchsetzen. Ersteinschätzung anfordern

Der Fall vor Gericht


Kostenerstattung im Bußgeldverfahren: Landgericht Karlsruhe korrigiert Amtsgericht

Das Landgericht Karlsruhe hat in einem Beschluss vom 31. Januar 2024 eine wichtige Entscheidung zur Kostenerstattung in Bußgeldverfahren getroffen….


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