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Barrierefreiheit am Arbeitsplatz: Arbeitsstättenverordnung – Bedeutung für Inklusion

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Die Barrierefreiheit am Arbeitsplatz ist eine gesetzliche Verpflichtung für Arbeitgeber und entscheidend für die Inklusion und gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Arbeitsleben.

Die Arbeitsstättenverordnung verpflichtet Arbeitgeber zur barrierefreien Gestaltung von Arbeitsplätzen, um die Inklusion und gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Arbeitsleben zu ermöglichen. (Symbolfoto: YAKOBCHUK VIACHESLAV – Shutterstock.com)


Das Wichtigste: Kurz und knapp

Die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) verpflichtet Arbeitgeber, Arbeitsplätze barrierefrei zu gestalten, soweit dies für die Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen erforderlich ist.
Rechtliche Grundlagen sind neben der ArbStättV das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG), das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) und das Sozialgesetzbuch IX (SGB IX).
Die Technische Regel für Arbeitsstätten ASR V3a.2 konkretisiert die Anforderungen an die barrierefreie Gestaltung von Arbeitsstätten.
Bauliche Maßnahmen können z.B. barrierefreie Zugänge, rutschfeste Bodenbeläge und angepasste Bedienelemente umfassen.
Technische Hilfsmittel wie höhenverstellbare Schreibtische oder spezielle Computertastaturen können den Arbeitsplatz an individuelle Bedürfnisse anpassen.
Organisatorische Maßnahmen wie Schulungen zur Inklusion und flexible Arbeitszeiten sind ebenfalls wichtig.
Zur Finanzierung barrierefreier Arbeitsplätze stehen verschiedene Fördermöglichkeiten zur Verfügung, z.B. durch Integrationsämter und die Bundesagentur für Arbeit.
Barrierefreie Arbeitsplätze tragen zur Chancengleichheit bei und können sich positiv auf Unternehmensimage und Innovationskraft auswirken.
Die Umsetzung kann Herausforderungen mit sich bringen, ist aber langfristig vorteilhaft für Arbeitnehmer und Arbeitgeber.


Barrierefreiheit am Arbeitsplatz: Gesetzliche Anforderungen und Fördermöglichkeiten
Die Barrierefreiheit am Arbeitsplatz ist von entsc[…]


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