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Abwehransprüche gegen Einwirkungen durch wild abfließendes Wasser auf Nachbargrundstück

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Nachbarstreit um wildes Wasser: Muss man den Abfluss vom Hanggrundstück einfach hinnehmen? Das Oberlandesgericht Bamberg verhandelt einen Fall, in dem Starkregen vom höher gelegenen Grundstück eines Nachbarn immer wieder zu Schäden an Garage und Wohnhaus führt. Dürfen die Betroffenen Schutzmaßnahmen verlangen oder müssen sie die Wassermassen einfach dulden? Das Gericht prüft, ob es sich um natürlichen oder künstlich verstärkten Abfluss handelt.


Das Wichtigste: Kurz & knapp

Die Kläger wollen eine Unterlassung und Ausgleichzahlungen wegen Wasser, das von einem Nachbargrundstück eindringt.
Das Gericht befasst sich mit der Einordnung des abfließenden Wassers als natürlich oder künstlich.
Die Schwierigkeit liegt darin, festzustellen, ob menschliche Eingriffe die Wasserführung beeinflusst haben.
Das Gericht entschied, dass die Berufung der Kläger zurückgewiesen wird.
Die Entscheidung basiert darauf, dass das Wasser als natürliche Abflussverhältnisse angesehen wurde.
Die Kläger haben kein Recht auf Unterlassung oder Ausgleichszahlungen, wenn der Wasserabfluss natürlich ist.
Diese Entscheidung bestätigt den Schutz natürlicher Abflussverhältnisse und schränkt die Haftung des Nachbarn ein.
Grundstückseigentümer müssen die natürlichen Gegebenheiten hinnehmen, sofern keine künstlichen Eingriffe vorliegen.
Die Rechte der Eigentümer enden dort, wo naturgegebene Umstände beginnen, es sei denn, es gibt nachweisbare menschliche Veränderungen.
Betroffene müssen klare Beweise für künstliche Eingriffe erbringen, um Abwehransprüche geltend zu machen.


Gerichtsurteil: Wer haftet für Schäden durch wild abfließendes Wasser?
Wild abfließendes Wasser kann zu einem echten Problem für Grundstückseigentümer werden. Wenn Wasser von einem Grundstück auf ein anderes fließt und dabei Schäden verursacht, stellt sich di[…]


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