Nachbarschaftsstreit eskaliert: Gericht verhängt Mindestabstand von zwei Metern zwischen streitenden Parteien wegen Bedrohung und körperlicher Gewalt. Auslöser war ein Streit um das Lüften im Treppenhaus eines Mehrfamilienhauses in Solingen. Amtsgericht bestätigt Schutzmaßnahme für bedrohten Mieter.
Das Wichtigste: Kurz & knapp
Der Fall betrifft einen Streit zwischen Nachbarn.
Die Streitursache ist, wie oft ein Fenster im Treppenhaus geöffnet werden darf.
Der Antragsteller wohnt über den Antragsgegnern und das Fenster ist vor deren Wohnung.
Die Nachbarn konfligierten, was in Bedrohungen und Schlägen resultierte.
Das Gericht hat eine Abstandsverfügung erlassen, die vorschreibt, dass die Antragsgegner sich nicht weniger als 2 Meter dem Antragsteller nähern dürfen.
Die Entscheidung wurde getroffen, um die Sicherheit des Antragstellers aufgrund der Bedrohungen und körperlichen Übergriffe zu gewährleisten.
Die Abstandsverfügung soll zukünftig Übergriffe vermeiden und den Schutz des Antragstellers sicherstellen.
Das Urteil zeigt, dass Gerichte strenge Maßnahmen ergreifen können, um Einzelne vor wiederholten Bedrohungen und Gewaltakten zu schützen.
Gericht verhängt Mindestabstand zwischen Nachbarn nach Bedrohung und Gewalt
Gericht erlässt Abstandsverfügung gegen gewalttätige Nachbarn, um bedrohten Mieter vor weiteren Übergriffen zu schützen. (Symbolfoto: New Africa – Shutterstock.com)
Eine Abstandsverfügung ist ein gerichtliches Mittel, das dazu dient, den Abstand zwischen Personen zu gewährleisten, wenn eine Gefahr für die körperliche Unversehrtheit oder die Sicherheit einer Person be[…]