Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Verbrauchervertrag zur Ausführung von Sanitärarbeiten in einem Neubau – Widerruf

Ganzen Artikel lesen auf: Baurechtsiegen.de

Sanitärarbeiten im Neubau abgeschlossen und schon bereut? Ein Verbraucher widerruft erfolgreich seinen Vertrag, obwohl die neuen Armaturen bereits glänzen. Das Landgericht Münster stärkt damit die Rechte der Verbraucher und stellt klar: Auch wenn der Handwerker schon fertig ist, kann ein Rückzieher möglich sein! Doch Vorsicht, ganz ohne Kosten kommt der Verbraucher nicht davon.


Das Wichtigste: Kurz & knapp

Das Urteil betrifft den Widerruf eines Verbrauchervertrags über Sanitärarbeiten in einem Neubau.
Der Kläger hatte den Vertrag widerrufen und die Rückerstattung der gezahlten Beträge gefordert.
Es gab Unstimmigkeiten bezüglich der Ausführung der Sanitärarbeiten und der Rückgabe der gelieferten Gegenstände.
Das Gericht entschied zugunsten des Klägers und verpflichtete die Beklagte zur Rückzahlung eines bestimmten Betrags.
Die Entscheidung beruht auf der Einhaltung der gesetzlichen Widerrufsrechte des Verbrauchers und den Mängeln in der Vertragserfüllung.
Die Auswirkungen des Urteils verdeutlichen die Bedeutung des Widerrufsrechts und stärken die Position von Verbrauchern bei mangelhafter Leistung.


Neubau-Sanitärvertrag widerrufen? Verbraucherschutz stärkt Ihr Recht!
Der Abschluss eines Verbrauchervertrages für Sanitärarbeiten in einem Neubau kann für viele Menschen eine komplexe Angelegenheit sein. Es gilt, sich mit verschiedenen rechtlichen Aspekten auseinanderzusetzen, um im Fall von Problemen oder Unsicherheiten seine Rechte zu kennen. Ein wichtiger Punkt hierbei ist das Widerrufsrecht, welches Verbrauchern bei bestimmten Verträgen zusteht. Dieses Recht ermöglicht es, einen Vertrag nach Abschluss innerhalb einer bestimmten Frist zu widerrufen und dadurch seine rechtlichen Verpflichtungen aus diesem Vertrag zu lösen. Im Fall von Sanitärarbeiten in einem Neubau ist das Widerrufsrecht von besonderer Bedeutung, da es Verbrauchern die Möglichkeit bietet, vom Vertrag zurückzut[…]


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv