Frist verpasst, Rente weg? Ein Versicherungsnehmer verliert vor Gericht den Anspruch auf seine Unfallrente, weil er die ärztliche Feststellung seiner Invalidität zu spät einreichen ließ. Jetzt muss er die Konsequenzen für die versäumte Frist tragen, obwohl er nach einem Unfall eigentlich mit einer monatlichen Zahlung von 700 Euro gerechnet hatte. Das Oberlandesgericht Frankfurt bestätigt damit die Bedeutung von Fristen in Versicherungsverträgen und macht deutlich, wie wichtig es ist, diese einzuhalten. Zum vorliegenden Urteil Az.: 7 U 244/20 | | Hilfe anfordern
Das Wichtigste: Kurz & knapp
- Der Klagegegenstand betrifft die Zahlung einer Unfallrente seitens der Unfallversicherung bei einer versäumten Frist zur ärztlichen Feststellung der Invalidität.
- Der Kläger hatte einen Unfallversicherungsvertrag abgeschlossen, der eine monatliche Unfallrente im Invaliditätsfall vorsieht.
- Der Zusammenhang besteht darin, dass der Kläger die Frist zur ärztlichen Feststellung der Invalidität nicht einhielt und daher die Zahlung der Unfallrente strittig ist.
- Die Schwierigkeit liegt darin, dass die versäumte Frist eine zentrale Rolle in der Anspruchsberechtigung auf die Unfallrente spielt.
- Das Gericht entschied, die Berufung des Klägers zurückzuweisen und bestätigte die Entscheidung der Vorinstanz.
- Das Gericht argumentierte, dass die Fristversäumnis einem gültigen Anspruch entgegensteht und kein ausreichender Grund für die Missachtung der Frist vorlag.
- Dies führt dazu, dass der Kläger keinen Anspruch auf die Unfallrente hat und die Kosten des Verfahrens tragen muss.
- Die Entscheidung zeigt, dass die Einhaltung der Frist zur ärztlichen Feststellung der Invalidität entscheidend für die Durchsetzung des Anspruchs auf Unfallrente ist.
- Betroffene sollen sich frühzeitig über notwendige Fristen informieren, um ihre Ansprüche nicht zu gefährden.
- Es wird klar, dass eine versäumte Frist schwerwiegende finanzielle Auswirkungen haben kann und eine sorgfältige Fristeinhaltung notwendig ist.
Unfallrente trotz verpasster Frist? Gericht entscheidet gegen Versicherungsnehmer
Die Unfallversicherung bietet Schutz bei den finanziellen Folgen eines Unfalls. Im Falle einer dauerhaften gesundheitlichen Beeinträchtigung, die als Invalidität bezeichnet wird, kann eine Unfallrente gezahlt werden. Die Höhe der Unfallrente richtet sich nach dem Grad der Invalidität, der durch eine ärztliche Feststellung ermittelt wird. Oftmals ist die gesetzliche Frist für diese ärztliche Feststellung der Invalidität jedoch schwierig einzuhalten. Kompliziert wird es, wenn die Frist versäumt wurde. Was dann passiert, erläutern wir im Folgenden anhand eines aktuellen Gerichtsurteils. Die Fristen, die im Zusammenhang mit einer Unfallversicherung gelten, sind für Betroffene oft undurchsichtig. Besonders kompliziert wird es, wenn die Fristen versäumt wurden. Manchmal ist die Frist zwar versäumt, ein Antrag auf Unfallrente könnte aber dennoch möglich sein. Ob eine Unfallrente trotz versäumter Frist gezahlt werden muss, hängt von den jeweiligen Umständen des Falls ab. Ob beispielsweise ein Grund für das Versäumen der Frist vorlag, kann entscheidend sein. Ein aktueller Gerichtsfall zeigt die Problematik. Versäumte Fristen in der Unfallversicherung? Wir helfen Ihnen weiter. Sie haben Fristen in Ihrer Unfallversicherung versäumt und fürchten nun um Ihre Ansprüche? Unsere Kanzlei ist spezialisiert auf Versicherungsrecht und kennt die Fallstricke bei der Geltendmachung von Ansprüchen….