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Rechtsanwälte Kotz GbR

Sachverhaltsaufklärungspflicht – Atemalkoholkonzentrationsmessung mit Dräger ALCOTEST 9510 DE

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Ein Autofahrer aus Berlin kämpft gegen ein Fahrverbot und eine Geldstrafe an, nachdem er mit dem standardisierten Alkoholmessgerät Dräger ALCOTEST 9510 DE überprüft wurde. Er zweifelt die Genauigkeit des Geräts an, doch das Kammergericht Berlin sieht keinen Anlass für weitere Ermittlungen und bestätigt die Verurteilung. Damit stellt sich die Frage, ob standardisierte Messgeräte allein ausreichen, um eine Trunkenheitsfahrt zweifelsfrei nachzuweisen. Zum vorliegenden Urteil Az.: 3 Ws (B) 53/22 – 122 Ss 24/22 | | Hilfe anfordern

Das Wichtigste: Kurz & knapp

  • Es geht um die Überprüfung einer Atemalkoholmessung mit dem Gerät Dräger ALCOTEST 9510 DE.
  • Der Bezug liegt in der Anfechtung eines Bußgeldbescheids und eines Fahrverbots durch den Beschuldigten.
  • Schwierigkeiten bestehen in der Frage der Genauigkeit und der ordnungsgemäßen Durchführung der Messung.
  • Das Gericht entschied, dass das Urteil des Amtsgerichts Tiergarten bestätigt wird und die Rechtsbeschwerde unbegründet ist.
  • Die Entscheidung wurde getroffen, da das Gericht keine ausreichenden Anhaltspunkte für eine fehlerhafte Messung erkannte.
  • Für den Betroffenen bedeutet dies, dass sowohl die Geldbuße als auch das Fahrverbot bestehen bleiben.
  • Das Gericht stellte klar, dass Messungen mit dem Dräger ALCOTEST 9510 DE grundsätzlich als zuverlässig angesehen werden, solange sie korrekt durchgeführt werden.

Gericht bestätigt: Dräger Alcotest 9510 DE reicht für Bußgeldverfahren aus

Jeder Verkehrsteilnehmer ist dazu verpflichtet, sich so zu verhalten, dass kein anderer Schaden nimmt. Im Straßenverkehr bedeutet dies, dass man sich insbesondere am Steuer eines Fahrzeugs nicht unter dem Einfluss von Alkohol oder Drogen befinden darf. Um den Missbrauch von Alkohol am Steuer zu verhindern, werden von der Polizei Atemalkoholkonzentrationsmessungen durchgeführt, wobei das Messgerät Dräger Alcotest 9510 DE im Einsatz ist. Doch was passiert, wenn die Messung ungenau ist oder technische Fehler auftreten? Wer trägt die Verantwortung für das Ergebnis der Messung? Ist ein ungenaues Messergebnis ausreichend, um eine Anzeige wegen Trunkenheit im Verkehr zu erstatten? Diese Fragen stellen sich immer wieder im Kontext von verkehrsrechtlichen Ermittlungsverfahren, wenn die Ergebnisse der Atemalkoholmessung durch das Dräger Alcotest 9510 DE infrage gestellt werden. Dieser Fall zeigt die besondere Bedeutung der sogenannten Sachverhaltsaufklärungspflicht, die die Polizei im Rahmen von Ermittlungen treffen muss. Im folgenden Fall wurde ein Autofahrer aufgrund einer Atemalkoholkonzentrationsmessung mit dem Dräger Alcotest 9510 DE angehalten und angezeigt. Das Gericht hatte nun zu entscheiden, ob das Messgerät korrekt eingesetzt wurde, ob die Messung korrekt durchgeführt wurde und ob der Messwert tatsächlich auf den Alkoholkonsum des Fahrers zurückzuführen war. Verkehrsrechtliche Probleme? Wir kennen den Weg. Wurden Sie aufgrund einer Alkoholmessung mit dem Dräger Alcotest 9510 DE verurteilt? Zweifel an der Genauigkeit des Messergebnisses oder dem Ablauf des Verfahrens können belastend sein. Wir von der Kanzlei Kotz verstehen die Komplexität solcher Situationen und verfügen über umfassende Erfahrung im Verkehrsrecht. Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Gemeinsam können wir Ihre Möglichkeiten prüfen und den besten Weg für Sie finden. Ihr Anliegen ist uns wichtig….


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