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Krankenhaushaftung wegen Fehlbehandlung eines Schlaganfalls

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Schlaganfallpatient kämpft vor Gericht um Schadensersatz vom Krankenhaus, doch das Oberlandesgericht Dresden sieht die Klage kritisch und rät zur Aufgabe. 55.000 Euro stehen auf dem Spiel – wird der Kläger das hohe Prozessrisiko eingehen oder klein beigeben? Zum vorliegenden Urteil Az.: 4 U 2276/21 | | Hilfe anfordern

Das Wichtigste: Kurz & knapp

  • Zentraler Fall: Es geht um die Haftung eines Krankenhauses wegen einer angeblichen Fehlbehandlung eines Schlaganfalls.
  • Behandlungszeitraum: Die behauptete Fehlbehandlung fand zwischen dem 13.02. und 19.02.2016 statt.
  • Anliegen des Klägers: Der Kläger fordert Schmerzensgeld und die Feststellung der Einstandspflicht für weitere materielle und künftige immaterielle Schäden.
  • Entscheidung des Gerichts: Der Senat beabsichtigt, die Berufung des Klägers ohne mündliche Verhandlung zurückzuweisen.
  • Begründung: Der Kläger hat die Feststellungen des erstinstanzlichen Urteils nicht hinreichend angegriffen und demnach keine neuen wesentlichen Argumente vorgebracht.
  • Rücknahme-Empfehlung: Das Gericht empfiehlt dem Kläger, die Berufung zurückzunehmen, da die Erfolgsaussichten gering sind.
  • Auswirkung auf das Verfahren: Der geplante Verhandlungstermin zur mündlichen Verhandlung wird aufgehoben.
  • Streitwert: Der Streitwert im Berufungsverfahren wird auf bis zu 55.000 € festgesetzt.
  • Bedeutung für Patienten: Patienten müssen klare und stichhaltige Beweise vorlegen, um einen Behandlungsfehler und daraus resultierende Schäden nachzuweisen.

Hoher Einsatz für Schlaganfall-Patient – Krankenhaus wehrt Schadensersatzklage ab

Schlaganfälle sind ein medizinischer Notfall, der schnellstmögliche Reaktion und fachgerechte Behandlung erfordert. Im Falle einer Fehlbehandlung kann dies zu schwerwiegenden Folgen für den Patienten führen, die bis hin zu dauerhaften Behinderungen oder sogar dem Tod reichen können. In solchen Situationen stellt sich die Frage der Haftung des Krankenhauses. Das deutsche Rechtssystem sieht in solchen Fällen grundsätzlich eine Haftung des Krankenhauses vor, wenn es nachweislich zu einem Behandlungsfehler gekommen ist, der dem Patienten einen Schaden zugefügt hat. Doch die Klärung der Haftung kann in der Praxis komplex sein. Es muss geklärt werden, ob die Behandlungsfehler tatsächlich auf ärztliches Versagen zurückzuführen sind oder ob es möglicherweise andere Umstände gab, die die Behandlung erschwerten. Zudem müssen die Folgen des Fehlers und der daraus entstandene Schaden bewiesen werden. In einem aktuellen Gerichtsfall wurde nun ein Urteil in einem Fall von Krankenhaushaftung wegen Fehlbehandlung eines Schlaganfalls gefällt. Schlaganfall und Behandlungsfehler? Wir kämpfen für Ihr Recht! Die Folgen eines Schlaganfalls sind oft schwerwiegend. Wurde der Schlaganfall möglicherweise durch einen Behandlungsfehler verursacht oder verschlimmert, stehen Ihnen rechtliche Möglichkeiten offen. Doch das Medizinrecht ist komplex und der Weg zur gerechten Entschädigung steinig. Die Kanzlei Kotz ist spezialisiert auf Arzthaftungsrecht und verfügt über langjährige Erfahrung in der erfolgreichen Durchsetzung von Patientenrechten. Wir prüfen Ihren Fall sorgfältig, beraten Sie umfassend und vertreten Ihre Interessen engagiert vor Gericht. Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Gemeinsam finden wir den besten Weg für Sie….


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