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Hausratversicherung –  Einbruchdiebstahl – Entwendung von Bargeld aus mitentwendeten Tresor

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Einbruch, Tresor weg, Geld futsch – und die Versicherung zahlt nicht? So erging es einem Mann, der sein Erspartes im Tresor aufbewahrte. Doch das Oberlandesgericht Celle entschied: Kein Geld von der Hausratversicherung, wenn der Tresor samt Inhalt gestohlen wird. Ein Urteil mit weitreichenden Folgen für alle, die Wertgegenstände zu Hause lagern.


Das Wichtigste: Kurz & knapp

Der Kläger forderte eine Entschädigung aus seiner Hausratversicherung für Bargeld, das bei einem Einbruchdiebstahl aus einem entwendeten Tresor gestohlen wurde.
Der Zusammenhang betrifft die Deckung durch die Hausratversicherung bei Diebstahl von Bargeld aus einem Tresor, der ebenfalls entwendet wurde.
Die Schwierigkeit liegt in der Frage, ob der Versicherungsschutz für Bargeld greift, wenn es mitsamt des Tresors gestohlen wird.
Das Gericht entschied, dass die Klage abgewiesen wird und der Kläger keine Entschädigung erhält.
Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass der Tresor nicht mit unzumutbarem Aufwand aus dem Haus transportiert wurde.
Die Entscheidung bedeutet, dass die Versicherung in diesem speziellen Fall nicht für den Verlust des Bargeldes aufkommen muss.


Wenn der Tresor weg ist, zahlt die Hausratversicherung nicht
Hausratversicherungen sind ein wichtiger Bestandteil der privaten Vorsorge. Sie schützen den Versicherten vor finanziellen Schäden, die durch unvorhergesehene Ereignisse, wie zum Beispiel einen Einbruchdiebstahl, entstehen können. Doch welche Leistungen beinhaltet eine Hausratversicherung tatsächlich und unter welchen Umständen greift der Versicherungsschutz? Besonders knifflig wird es, wenn es bei einem Einbruch zum Diebstahl von Bargeld kommt, das sich in einem ebenfalls entwendeten Tresor befand. In diesen Fällen stellt sich die Frage, ob die Versicherung für den Verlust des Bargeldes aufkommt oder ob die Entwendung des Tresors den Vers[…]


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