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Grundbucheintragung einer Grundschuld – Grundschuldbestellung durch Belastungsvollmacht OLG Zweibrücken

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Kaufvertrag mit Tücken: Streit um Grundschuldeintragung nach Immobilienkauf landet vor Gericht. Käufer fechten abgelehnten Grundschuldeintrag an, nachdem sie dem Notar eine Belastungsvollmacht erteilt hatten. Oberlandesgericht Zweibrücken klärt auf: Wann ist eine Belastungsvollmacht gültig und kann eine Grundschuld eintragen lassen?


Das Wichtigste: Kurz & knapp

Im vorliegenden Fall geht es um die Eintragung einer Grundschuld durch eine Belastungsvollmacht.
Die Parteien hatten einen notariellen Kaufvertrag abgeschlossen, in dem eine Belastungsvollmacht zur Bestellung der Grundschuld erteilt wurde.
Es gab dabei Unsicherheiten und rechtliche Streitigkeiten über die Gültigkeit und die ordnungsgemäße Durchführung der Belastungsvollmacht.
Die Rechtspflegerin des Grundbuchamts hatte den Antrag auf Eintragung der Grundschuld zurückgewiesen.
Das Oberlandesgericht Zweibrücken hat diese Entscheidung aufgehoben und die Rechtspflegerin angewiesen, den Eintragungsantrag unter Beachtung der Rechtsauffassung des Senats neu zu entscheiden.
Das Gericht entschied so, weil es Mängel in der Begründung und der rechtlichen Prüfung durch die Rechtspflegerin sah.
Die Entscheidung des Gerichts stellt klar, dass Belastungsvollmachten sorgfältig und detailliert geprüft werden müssen, um rechtliche Fehler zu vermeiden.
Die Auswirkungen dieser Entscheidung sind, dass künftige Grundschuldbestellungen durch Belastungsvollmachten gründlicher überprüft werden müssen, um Rechtssicherheit zu gewährleisten.


Urteil klärt Voraussetzungen für wirksame Grundschuldeintragungen
Das Grundbuch ist das zentrale Register für die Eigentumsverhältnisse an Immobilien. Einträge im Grundbuch geben Aufschluss darüber, wer Eigentümer eines Grundstücks ist und ob es Belastungen wie etwa Hypotheken oder[…]


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