Spesenbetrug im Kunststoffwerk: Ein Fachspezialist rechnete zu Unrecht 150 Euro ab und wurde fristlos gekündigt – zu Recht, wie das Gericht entschied. Doch ist ein einmaliger Betrug bei so geringem Schaden wirklich Grund genug für eine sofortige Kündigung? Das Urteil sorgt für Diskussionen über die Verhältnismäßigkeit von arbeitsrechtlichen Konsequenzen.
Das Wichtigste: Kurz & knapp
Der Fall betrifft einen Arbeitnehmer, der wegen gefälschter Spesenabrechnungen fristlos gekündigt wurde.
Das Arbeitsgericht Leipzig entschied ursprünglich zugunsten des Arbeitnehmers und wies die Kündigung ab.
Der Arbeitgeber legte Berufung ein, die vom Sächsischen Landesarbeitsgericht akzeptiert wurde.
Das Gericht entschied, die fristlose Kündigung sei rechtmäßig und die Klage des Arbeitnehmers wurde abgewiesen.
Das Gericht erkannte den Abrechnungsbetrug als schwerwiegende Pflichtverletzung an, die das Vertrauen des Arbeitgebers zerstörte.
Eine Abmahnung wurde als nicht erforderlich angesehen, da der Vertrauensbruch schwerwiegend war.
Der Arbeitnehmer trägt die Verfahrenskosten, da seine Berufung erfolglos blieb.
Die Entscheidung betont die strenge Haltung gegenüber Betrug und Manipulation von Spesenabrechnungen.
Arbeitnehmer sollten sich des Risikos einer fristlosen Kündigung bei solchen Verstößen bewusst sein.
Die Revision wurde nicht zugelassen, was die Entscheidung endgültig macht.
Fristlose Kündigung bei Spesenbetrug: Wann ist eine Abmahnung entbehrlich?
Jeder Arbeitnehmer, der Spesenabrechnungen einreicht, weiß, dass diese korrekt und nachweislich sein müssen. Doch was passiert, wenn sich herausstellt, dass ein Mitarbeiter über einen längeren Zeitraum hinweg Spesenabrechnungen fingiert und sich so unrechtmäßig bereichert hat? In solchen Fällen ist die Frage nach der Rechtmäßigkeit einer fristlosen Kü[…]