Gemeinde verhängt Fahrverbot für Lkw auf Privatgrundstück – Eigentümer wehrt sich erfolgreich gegen behördlichen Eingriff. Bayerischer Verwaltungsgerichtshof kippt Verbot und stärkt Eigentumsrechte. Überraschende Wendung im Streit um Zufahrt: Gericht zweifelt an Rechtmäßigkeit der Gemeindeverfügung.
Das Wichtigste: Kurz & knapp
Der Fall betrifft ein Fahrverbot für Kraftfahrzeuge über 3,5 Tonnen im Bereich der Zufahrt zu einem gewerblichen Grundstück.
Das Fahrverbot hatte somit direkte Auswirkungen auf den Zugang zu gewerblich genutzten Gebäuden auf dem Grundstück.
Die Problematik besteht in der Einschränkung der Nutzung des Grundstücks und der wirtschaftlichen Tätigkeit des Inhabers aufgrund des Fahrverbots.
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof entschied, die aufschiebende Wirkung der Klage gegen das Fahrverbot anzuordnen.
Der Gerichtshof begründete seine Entscheidung damit, dass der Antragsteller durch das Fahrverbot unzumutbar in seiner Nutzung des Grundstücks beeinträchtigt wird.
Die Entscheidung hebt den Sofortvollzug des Fahrverbots auf, bis eine endgültige Entscheidung im Hauptsacheverfahren getroffen wird.
Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens auf beiden Instanzen.
Diese Entscheidung schafft eine vorläufige Entlastung für den Antragsteller in Bezug auf die Erreichbarkeit seiner Gewerbeimmobilien.
Die Frage, ob das Fahrverbot dauerhaft durchsetzbar ist, bleibt bis zur endgültigen Entscheidung offen.
Grundstückseigentümer besiegt Gemeinde: Fahrverbot für Lkws auf Privatgrundstück gekippt
Fahrverbote für schwere Fahrzeuge sind in Deutschland ein häufiges Thema, insbesondere im Bereich von Wohnsiedlungen und in Städten. Sie dienen dem Schutz von Anwohnern vor Lärm, Abgasen und Verkehrsunfällen. Besonders heikel wird es, wenn ein Fahrverbot die Zufahrt zu einem Grundstück erschwert oder gar unmöglich macht. Denn di[…]