In einem ungewöhnlichen Erbschaftsstreit vor dem Oberlandesgericht Hamm wurde ein Erbschein über 328.555 Euro für ungültig erklärt, nachdem eine Miterbin fehlerhafte Angaben im ursprünglichen Verfahren moniert hatte. Trotz der Unregelmäßigkeiten bestätigte das Gericht den hohen Streitwert, da eine nachträgliche Korrektur nicht möglich war. Die Entscheidung unterstreicht die Bedeutung einer sorgfältigen Prüfung von Wertangaben in Erbschaftsangelegenheiten, um spätere Komplikationen zu vermeiden.
Das Wichtigste: Kurz & knapp
Das Verfahren betrifft die Einziehung eines Erbscheins aufgrund falscher Angaben.
Hintergrund ist, dass ein zunächst erteilter Erbschein die Erben in falscher Weise auswies.
Die Schwierigkeit besteht darin, den Geschäftswert korrekt festzusetzen, der zur Berechnung der Verfahrenskosten dient.
Das Gericht entschied, den Geschäftswert für das Erbscheineinziehungsverfahren auf eine bestimmte Summe festzusetzen.
Die Entscheidung beruht darauf, dass der Geschäftswert die wirtschaftliche Bedeutung des Nachlasses widerspiegeln soll.
Diese Festsetzung beeinflusst direkt die Kosten, die für das Einziehungsverfahren anfallen.
Hoher Streitwert trotz fehlerhafter Angaben – Gericht lehnt Neubewertung im Erbscheineinziehungsverfahren ab
Der Erbschein ist ein wichtiger Nachweis über die Erbenstellung und wird benötigt, um das Erbe anzutreten und Vermögen des Verstorbenen zu verwalten. Doch es gibt Situationen, in denen dieser Erbschein wieder eingezogen werden muss. Das kann beispielsweise der Fall sein, wenn sich herausstellt, dass der Erbschein auf falschen Angaben beruht oder ein Erbe tatsächlich nicht berechtigt ist, das Erbe anzutreten. In solchen Fällen wird ein Erbscheineinziehungsverfahren eingeleitet.
Ein wichtiger Bestandteil eines solchen Verfahrens ist die Festsetzung eines Geschäftswerts. Dieser Wert dient dazu, […]