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Aufklärungspflicht Tattoo-Studio-Betreiber vor Fertigung einer schwierigen Tätowierung

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Totenkopf-Tattoo wird zum Albtraum: Kundin erleidet Höllenqualen und Narben, weil Tätowiererin nicht ausreichend über Risiken aufklärt und muss nun tief in die Tasche greifen. Gericht spricht Schmerzensgeld und Schadensersatz zu.


Das Wichtigste: Kurz & knapp

Im Urteil ging es um die Aufklärungspflicht eines Tattoo-Studios vor der Durchführung einer schwierigen Tätowierung.
Die Kundin klagte auf Schadensersatz und Schmerzensgeld aufgrund mangelhafter Aufklärung und fehlerhafter Ausführung der Tätowierung.
Die Schwierigkeiten lagen in der unzureichenden Information über Risiken und mögliche Komplikationen der Tätowierung.
Das Gericht verurteilte das Tattoo-Studio zur Zahlung von Schadensersatz und Schmerzensgeld.
Die Entscheidung basierte darauf, dass das Tattoo-Studio seine Aufklärungspflicht verletzt hatte.
Das Studio hätte detaillierte Informationen über Risiken und Vorgehensweise der aufwendigen Tätowierung bereitstellen müssen.
Die fehlende Aufklärung führte zu finanziellen und gesundheitlichen Schäden bei der Kundin.
Die Auswirkungen des Urteils betonen die Bedeutung einer umfassenden Aufklärung vor der Durchführung komplexer Tätowierungen.
Tattoo-Studios müssen sicherstellen, dass Kunden vollständig über mögliche Risiken informiert sind, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.


Haftung für fehlerhafte Tattoo-Aufklärung: Kunde erhält Schmerzensgeld nach Komplikationen
Tätowierer müssen Kunden vor aufwendigen Tattoos umfassend über Risiken wie Schmerzen und Narben aufklären, sonst drohen Schadensersatz- und Sch[…]


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