Riskanter Spurwechsel endet im Auffahrunfall – doch wer trägt die Schuld? Ein Münchner Gericht sorgt mit einem überraschenden Urteil für Aufsehen, als es die Klage eines Autofahrers nach einem riskanten Spurwechsel abweist und ihm die alleinige Schuld am Unfall gibt. Trotz anfänglicher Teilschuldzuweisung durch das Landgericht München I, kommt das Oberlandesgericht München zu einem anderen Schluss und betont die Pflicht des Auffahrenden, stets einen ausreichenden Sicherheitsabstand einzuhalten. Zum vorliegenden Urteil Az.: 10 U 7411/21 e | | Hilfe anfordern
Das Wichtigste: Kurz & knapp
- Ein Fahrzeug kollidierte während eines Fahrstreifenwechsels mit einem anderen, was zu einem Auffahrunfall führte.
- Der Kläger forderte Schadensersatz und argumentierte, dass der Unfall aufgrund der Unaufklärbarkeit unter Berücksichtigung der Betriebsgefahr des Fahrzeugs der Beklagten zu werten sei.
- Die erste Instanz entschied zugunsten des Klägers und nahm eine Haftungsquote von 60 zu 40 zu Lasten der Beklagten an.
- Das Oberlandesgericht München hob dieses Urteil auf und wies die Klage insgesamt ab.
- Das Gericht entschied, dass die Berufung der Beklagten zulässig und begründet war.
- Der Kläger konnte die erforderlichen Beweise für die Haftung der Beklagten nicht erbringen.
- Die Entscheidung basiert auf der Feststellung, dass keine ausreichende Klarheit über den Unfallhergang bestand.
- Das Gericht betonte die Bedeutung der Beweislastverteilung, insbesondere bei unklaren Unfallhergängen.
- Die Auswirkungen des Urteils verdeutlichen, dass bei unklaren Verkehrsunfällen die Beweislast beim Kläger liegt.
- Dies bedeutet, dass Betroffene bei ähnlichen Unfällen konkret nachweisen müssen, wie und warum der Unfall von der Gegenseite verschuldet wurde.
Fahrspur gewechselt – wer haftet bei Auffahrunfall?
Der Straßenverkehr ist eine komplexe Angelegenheit, in der es zu unzähligen Kollisionen kommen kann. Ein weit verbreiteter Unfalltyp sind Auffahrunfälle, die oft mit einem Fahrstreifenwechsel verbunden sind. Vor allem beim Überholen können sich solche Situationen schnell und unvorhergesehen entwickeln, da mehrere Verkehrsteilnehmer gleichzeitig agieren und Entscheidungen treffen müssen. Die Frage, wer im Fall eines Auffahrunfalls haftet, ist oft komplex und hängt von verschiedenen Faktoren ab, beispielsweise von der Geschwindigkeit, dem Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug und natürlich von der Art und Weise des Fahrstreifenwechsels. Besonders spannend wird die Frage der Haftung, wenn ein Kraftfahrzeug überholt und ein Fahrstreifenwechsel notwendig ist. In solchen Situationen liegt die Beweislast oft beim überholenden Fahrzeug, da dieses die aktive Handlung durchführt und die mögliche Gefährdung der vorausfahrenden Fahrzeuge zu verantworten hat. Das bedeutet, dass der überholende Fahrer nachweisen muss, dass er den Fahrstreifenwechsel mit der gebotenen Sorgfalt und Vorsicht ausgeführt hat oder dass der Unfall letztlich vom vorausfahrenden Fahrzeug verursacht wurde. Um die rechtlichen Aspekte solcher Unfälle zu verdeutlichen, wollen wir uns im Folgenden mit einem konkreten Gerichtsfall befassen, der den komplexen Sachverhalt eines Auffahrunfalls nach einem Fahrstreifenwechsel eines überholenden Kraftfahrzeugs beleuchtet. Ihr Recht auf Straße und vor Gericht: Wir stehen Ihnen zur Seite Auffahrunfälle sind komplex. Die Schuldfrage ist oft nicht leicht zu klären und kann weitreichende Folgen haben. Sie sind unsicher, ob Sie Ihre Rechte kennen und wahrnehmen?…