Erbstreit um verschwundenen Schuldschein: Erbengemeinschaft kämpft um Löschung einer längst beglichenen Grundschuld aus dem Jahr 2000. Doch das Amtsgericht blockiert – zu Unrecht, wie das Oberlandesgericht München nun entschied. Eine jahrelange Odyssee durch die Instanzen nimmt eine überraschende Wende. Zum vorliegenden Urteil Az.: 34 Wx 110/17 | | Hilfe anfordern
Das Wichtigste: Kurz & knapp
- Es ging darum, dass ein Mitglied einer Erbengemeinschaft den Antrag stellte, einen belastenden Grundschuldbrief für ungültig zu erklären.
- Der Erblasser war Eigentümer des betroffenen Grundbesitzes mit einer eingetragenen Grundschuld zugunsten einer Bausparkasse.
- Nach dem Tod des Erblassers wurde das Eigentum durch Teilungsversteigerung auf neue Eigentümer übertragen, jedoch blieb die Grundschuld bestehen.
- Die Bausparkasse bescheinigte zwar den Erlöschen der Darlehensforderung, allerdings wurden die erforderlichen Unterlagen nicht ordnungsgemäß hinterlegt.
- Das Amtsgericht wies den Antrag auf Kraftloserklärung zunächst zurück, was das OLG München jedoch aufhob.
- Das Gericht entschied, dass der Antrag auf Kraftloserklärung nicht aus den vorher angeführten Gründen abgewiesen werden dürfe.
- Die Entscheidung erfolgte, weil die rechtlichen Vorgaben und die ordnungsgemäße Hinterlegung der Löschungsbewilligung nicht berücksichtigt wurden.
- Die Auswirkungen sind, dass nun das Amtsgericht den Antrag neuerlich unter Berücksichtigung der Anweisungen des OLG prüfen muss.
- Dies könnte zu einer Erleichterung für die Erbengemeinschaft führen, da die Grundschuld möglicherweise gelöscht werden kann.
- Die Rechte der Miterben werden besser geschützt, indem klargestellt wird, unter welchen Bedingungen eine Grundschuld für nichtig erklärt werden kann.
Erbstreit um verschwundenen Grundschuldbrief: Erben erkämpfen Löschung
Eine Grundschuld ist ein wichtiges Rechtsinstitut im deutschen Immobilienrecht. Sie dient dazu, Sicherheiten für Kredite oder Darlehen zu schaffen, indem ein Grundstück mit einer Hypothek belastet wird. In manchen Fällen kann es jedoch notwendig sein, eine bestehende Grundschuld für ungültig erklären zu lassen – zum Beispiel, wenn das Grundstück Teil einer Erbengemeinschaft ist und nicht alle Miterben mit der Belastung einverstanden sind. In solchen Fällen spricht man von einer Kraftloserklärung des Grundschuldbriefs. Dieser Prozess ist nicht immer einfach und erfordert eine genaue rechtliche Prüfung. Dennoch kann eine Kraftloserklärung in manchen Situationen der einzige Weg sein, um die Rechte aller Beteiligten zu wahren. Im folgenden Beitrag werden wir uns mit einem konkreten Gerichtsurteil zu diesem Thema befassen und die wichtigsten Aspekte der Kraftloserklärung eines Grundschuldbriefs näher beleuchten.
Der Fall vor Gericht
Mitglied einer Erbengemeinschaft beantragt Kraftloserklärung eines Grundschuldbriefs
In dem vom Oberlandesgericht München entschiedenen Fall geht es um ein Mitglied einer noch nicht vollständig auseinandergesetzten Erbengemeinschaft, das die Kraftloserklärung eines Grundschuldbriefs beantragt hat. Die Beteiligte ist neben drei weiteren Personen Erbin nach dem verstorbenen S.M., der im Wohnungseigentumsgrundbuch als Eigentümer eines mit Wohnungseigentum verbundenen Miteigentumsanteils eingetragen war. In Abteilung III des Grundbuchs ist zugunsten einer Bausparkasse eine Briefgrundschuld über 120.000 DM zzgl. 12% Zinsen eingetragen. Nach dem Tod von S.M….