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Verkehrsunfall Rückwärtsausparker mit Teilnehmer des fließenden Verkehrs

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Parkplatz-Kollision: Rückwärtsausparken kann teuer werden! In einem aktuellen Fall vor dem Landgericht Kiel wird deutlich, wie schnell man beim Rückwärtsausparken zum Unfallverursacher und damit zum Zahler werden kann. Der Anscheinsbeweis spricht gegen den Rückwärtsfahrer, der nun beweisen muss, dass er unschuldig ist.


Das Wichtigste: Kurz & knapp

Der Fall betrifft einen Verkehrsunfall, bei dem ein Fahrzeug beim Rückwärtsausparken mit einem anderen Verkehrsteilnehmer kollidierte.
Es besteht ein räumlicher und örtlicher Zusammenhang zwischen dem Rückwärtsausparken und dem Unfallereignis.
Die Hauptschwierigkeit liegt in der Bewertung der Haftungsfrage und der Zuweisung der Verantwortung für den Unfall.
Das Gericht hat entschieden, die Berufung des Klägers zurückzuweisen und die Klage abzuweisen.
Das Gericht begründete die Entscheidung damit, dass der Kläger als Rückwärtsausparker seine Sorgfaltspflicht verletzt hat.
Die Entscheidung folgte den Grundsätzen, dass der Ausparkende besondere Vorsicht walten lassen muss, um den fließenden Verkehr nicht zu gefährden.
Die Klage hatte keine Aussicht auf Erfolg, da das Amtsgericht die Schuld überwiegend beim Rückwärtsausparker sah.
Die Auswirkungen sind, dass Rückwärtsausparker in ähnlichen Fällen mit überwiegender Haftung für die Unfallfolgen rechnen müssen.
Der Versuch, die Entscheidung anzufechten, ist aufgrund der klaren Rechtslage und der eindeutigen Beweislage unwahrscheinlich erfolgreich.


Abrupt Rückwärtsausparken: Hohe Haftungsrisiken für Fahrzeuglenker
Verkehrsunfälle beim Rückwärtsausparken sind leider weit verbreitet und können zu schwerwiegenden Folgen führen. In vielen Fällen sind hierbei Teilnehmer des fließenden Verkehrs involviert, was die Situation zusätzlich gefährlich macht. Grundsätzlich ist der Fahrer beim Ausparken dazu verpflichtet, andere Verkehrsteilnehmer ausreichend zu b[…]


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