Umgekippter Container mit italienischem Olivenöl und Oregano führt zu Rechtsstreit um Schadensersatz zwischen Käuferin und Spedition. Das Oberlandesgericht Düsseldorf musste entscheiden, ob die Spedition für den Verlust der hochwertigen Lebensmittel haftet und ob sie mit Forderungen gegen den Absender aufrechnen kann. Der Streitwert: über 43.000 Euro.
Das Wichtigste: Kurz & knapp
Das Urteil betrifft die Schadenshöhe bei der Beschädigung von Transportgut.
Die Klägerin hatte beim Landgericht Düsseldorf gegen die Beklagte wegen Beschädigung von Transportgut geklagt.
Die Klägerin argumentierte, dass der entstandene Schaden höher sei als von der Beklagten anerkannt.
Das Landgericht gab der Klägerin teilweise recht, was zu Berufungen beider Parteien führte.
Das OLG Düsseldorf wies die Berufung der Klägerin und teilweise die der Beklagten zurück.
Der Gerichtshof entschied, dass die Klägerin die Mehrkosten der Anrufung des unzuständigen Gerichts zu tragen habe.
Die restlichen Kosten des Rechtsstreits wurden zu 3/4 der Klägerin und zu 1/4 der Beklagten auferlegt.
Das Gericht betonte die Notwendigkeit einer korrekten Anrufung des zuständigen Gerichts.
Das Urteil des Landgerichts bleibt teilweise vollstreckbar, vorbehaltlich der Sicherheitshinterlegung.
Die Entscheidung verdeutlicht die Bedeutung einer genauen und realistischen Schadensbewertung im Transportrecht.
Per LKW verunglückter Olivenöl-Transport – Streit um Schadenersatz
Gerichte können Schadensersatzansprüche wegen Transportschäden durch Aufrechnung mit Forderungen des Frachtführers gegen den Absender ablehnen, wenn dies[…]