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Ordnungsgeldbeschluss gegen nicht erschienenen Zeugen

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Zeuge ignoriert Gerichtstermin und wird zur Kasse gebeten – doch das Gericht schießt übers Ziel hinaus! Das Oberlandesgericht Celle kürzt das Ordnungsgeld drastisch und mahnt zur Augenmaß bei der Sanktionierung säumiger Zeugen. Ein Fall, der zeigt, dass auch Gerichte Fehler machen können.


Das Wichtigste: Kurz & knapp

Ein Zeuge erschien nicht zu einem Verhandlungstermin vor dem Landgericht in einer Gebäudeversicherungssache.
Das Landgericht hatte den Zeugen mehrfach zu Verhandlungsterminen geladen, die Ladungen wurden auch förmlich zugestellt.
Der Zeuge erschien trotz rechtzeitiger Umladung zu einem neuen Termin nicht.
Das Gericht verhängte daraufhin ein Ordnungsgeld und setzte eine Ordnungshaft für den Fall der Uneinbringlichkeit fest.
Der Beschwerdeführer legte Beschwerde gegen die Höhe des Ordnungsgeldes ein.
Der Entscheidung zufolge wird das Ordnungsgeld auf einen geringeren Betrag festgesetzt und die Ordnungshaft aufgehoben.
Das Gericht berücksichtigte die Bemühungen des Beschwerdeführers, sich zu entschuldigen und seine Gründe für das Nichterscheinen darzulegen.
Die Entscheidung zeigt, dass das Nichterscheinen zu Gerichtsterminen ernsthafte rechtliche Konsequenzen haben kann, einschliesslich Geldstrafen und Haft.
Das Gericht muss bei der Bemessung des Ordnungsgeldes auch die persönlichen Umstände des Zeugen berücksichtigen.
Für angefochtene Ordnungsmittel bestehen Rechtsmittelmöglichkeiten, die zu einer Reduzierung der Strafe führen können.


Versäumter Gerichtstermin: Gericht verhängt Ordnungsgeld – aber zu hoch?
Es ist eine häufige Situation: Ein Gericht sieht sich aufgrund eines laufenden Verfahrens gezwunkt, einen Zeugen vorzuladen. Doch manchmal weigert sich dieser, der Vorladung Folge zu leisten. In einem solchen Fall kann das Gericht ein Ordnungsgeld gegen den säumigen Zeugen verhängen.

Dieses Ordnungsgeld dient dazu, den Wi[…]


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