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Ordnungsgeld gegen unentschuldigt ausbleibenden Zeugen

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Zeuge vergisst Gerichtstermin und muss 100 Euro Ordnungsgeld zahlen – Oberlandesgericht Karlsruhe bleibt hart und weist Beschwerde ab. Vergesslichkeit ist keine Entschuldigung, so das klare Signal an alle geladenen Zeugen.


Das Wichtigste: Kurz & knapp

Der Fall betrifft einen Zeugen, der einer gerichtlichen Vorladung unentschuldigt fernblieb.
Der Zeuge wurde ordnungsgemäß geladen und auf die Konsequenzen beim Ausbleiben hingewiesen.
Trotz Erhalt der Ladung erschien der Zeuge nicht zum angesetzten Gerichtstermin.
Das Gericht verhängte daraufhin ein Ordnungsgeld gegen den Zeugen.
Der Zeuge legte sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss ein.
Das Oberlandesgericht Karlsruhe wies die Beschwerde des Zeugen zurück.
Der Beschwerdeführer muss die Kosten des Beschwerdeverfahrens tragen.
Die Rechtsbeschwerde wurde zugelassen, sodass der Fall weiter überprüft werden kann.
Das Gericht entschied so, um die Pflicht zur Aussagegebereitschaft der Zeugen zu stärken.
Die Entscheidung zeigt, dass unentschuldigtes Fernbleiben ernsthafte finanzielle Konsequenzen haben kann.


Gericht verhängt 100 Euro Ordnungsgeld gegen Zeugen, der Termin vergaß
Es gibt eine Vielzahl von rechtlichen Bestimmungen, die das Verhalten und die Pflichten von Zeugen in Gerichtsverfahren regeln. Eine wichtige Vorschrift ist das sogenannte Ordnungsgeld, das gegen Zeugen verhängt werden kann, die unentschuldigt von einer Vorladung fernbleiben. Dieses Ordnungsgeld soll die Zeugen dazu anhalten, ihrer gesetzlichen Pflicht zur Aussage Folge zu leisten und das Gerichtsverfahren nicht zu behindern. Allerdings gibt es bestimmte Ausnahmen und Voraussetzungen, unter denen ein solches Ordnungsgeld verhängt werden kann. Um das Verständnis für diese Materie zu erleichtern, wird im Anschluss an diese Einführung ein konkreter Gerichtsfall dargestellt und analysiert, in dem es um die Verhängung eines Ordnungsgeldes[…]


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