Der beste Schutz vor Kreditkartenbetrug ist Prävention durch sichere Aufbewahrung der Karte und PIN, Vorsicht beim Online-Shopping und regelmäßige Kontrolle der Abrechnungen. Im Betrugsfall muss umgehend die Karte gesperrt und Anzeige erstattet werden. Die Haftung des Karteninhabers ist meist auf 50€ begrenzt, sofern er nicht grob fahrlässig gehandelt hat.
Das Wichtigste: Kurz und knapp
Kreditkartenbetrug ist in Deutschland weit verbreitet mit ca. 37.000 angezeigten Fällen in 2021 und hoher Dunkelziffer
Häufigste Betrugsmaschen sind Phishing (Datenabfrage durch gefälschte E-Mails/Websites), Skimming (Auslesen der Kartendaten an manipulierten Geldautomaten) und unautorisierte Abbuchungen
Haftung des Karteninhabers ist laut § 675v BGB auf 50€ begrenzt, sofern Sorgfaltspflichten nicht verletzt wurden. Bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz unbegrenzte Haftung.
Zu den Sorgfaltspflichten zählen sichere Aufbewahrung von Karte und PIN an getrennten Orten, Geheimhaltung der PIN, unverzügliche Sperrung bei Verlust/Diebstahl der Karte
Grobe Fahrlässigkeit liegt z.B. vor bei Notieren der PIN auf der Karte, unbeaufsichtigtem Liegenlassen der Karte in der Öffentlichkeit oder Weitergabe der PIN an Dritte
Bei Feststellung von Betrug sollte die Karte sofort über Sperr-Notruf gesperrt, Anzeige bei der Polizei erstattet und der Schaden bei der Bank gemeldet werden
Präventionsmaßnahmen: Nutzung sicherer Websites beim Online-Shopping, regelmäßige Kontrolle der Kreditkartenabrechnung, Abdecken der Tastatur bei PIN-Eingabe am Geldautomaten
Zusätzliche Sicherheitsfunktionen der Banken wie Zahlungslimits, Geokontrollen oder 3D Secure sollten nach Möglichkeit genutzt werden
Bei Streitigkeiten mit der Bank über die Haftung kann eine rechtliche Beratung […]