Ein Sohn verliert sein Erbe, weil er sich gegen den letzten Willen seiner Eltern stellt und seinen Pflichtteil einfordert. Das Oberlandesgericht Hamm bestätigt die Gültigkeit einer sogenannten Verwirkungsklausel im Ehegattentestament und weist die Klage des Sohnes ab. Ein wegweisendes Urteil, das zeigt, wie Eltern ihren Nachlass gestalten und ihre Kinder auf die Einhaltung ihres letzten Willens verpflichten können.
Das Wichtigste: Kurz & knapp
Es geht um die Geltendmachung des Pflichtteils trotz einer Verwirkungsklausel im Testament.
Ein Erblasser hatte mit seiner Ehefrau ein gemeinschaftliches Testament errichtet, welches bestimmte Klauseln zur Verwirkung des Erbanspruchs enthielt.
Schwierigkeit bestand darin, ob der Pflichtteilsanspruch trotz dieser Klauseln geltend gemacht werden kann.
Das OLG Hamm entschied, dass die Beschwerde des Beteiligten gegen den vorherigen Beschluss abgewiesen wird.
Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass die Bedingungen der Verwirkungsklausel im Testament rechtlich wirksam seien.
Die Entscheidung bestätigt, dass Verwirkungsklauseln in bestimmten Fällen zulässig sind und den Erbanspruch beschränken können.
Das Urteil verdeutlicht, dass Pflichtteilsansprüche sorgfältig geprüft werden müssen, besonders wenn Verwirkungsklauseln im Testament enthalten sind.
Beteiligten wird geraten, frühzeitig rechtlichen Beistand zu suchen, um die Auswirkungen solcher Klauseln auf ihre Erbansprüche richtig einschätzen zu können.
Unwirksam oder doch rechtmäßig? Pflichtteil trotz Verwirkungsklausel im Testament
Das Erbrecht bietet vielfältige rechtliche Möglichkeiten und Herausforderungen. Insbesondere bei der Regelung des Nachlasses und der Bestimmung der Erben spielen komplexe Fragen eine große Rolle. Eine dieser Fragen ist die Geltendmachung des Pflichtteils bei Verwendung von Verwirkungsklauseln im Testament.
Verwirkungsklauseln sin[…]