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Nutzungsausfallentschädigung nach Verkehrsunfall zugesprochen

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Totalschaden nach Unfall: Versicherung muss zahlen! Amtsgericht Hannover bestätigt Nutzungsausfallentschädigung für Kläger nach Verkehrsunfall. Auch bei älteren Fahrzeugen und längerer Wartezeit auf Ersatzbeschaffung kann voller Anspruch bestehen. Gerichtsurteil stärkt Rechte von Geschädigten nach Verkehrsunfällen. Zum vorliegenden Urteil Az.: 562 C 9891/21 | | Hilfe anfordern

Das Wichtigste: Kurz & knapp

  • Der Kläger forderte Nutzungsausfallentschädigung nach einem Verkehrsunfall.
  • Der Verkehrsunfall führte zu einem wirtschaftlichen Totalschaden des Fahrzeugs des Klägers.
  • Die Versicherung der Beklagten regulierte alle Schäden außer der Nutzungsausfallentschädigung.
  • Der Nutzungsausfall wurde für 14 Tage beantragt, in denen der Kläger kein Fahrzeug zur Verfügung hatte.
  • Das Gericht verurteilte die Beklagte zur Zahlung der Nutzungsausfallentschädigung an den Kläger.
  • Die Entscheidung beruht darauf, dass der Kläger tatsächlich ohne Fahrzeug war und somit Anspruch auf Entschädigung geltend machte.
  • Die Kosten des Verfahrens trägt die Beklagte.
  • Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar und kann durch Sicherheitsleistung abgewendet werden.
  • Diese Entscheidung stärkt die Rechte der Geschädigten auf eine angemessene Entschädigung für Nutzungsausfälle.
  • Das Urteil zeigt, dass eine genaue und vollständige Geltendmachung der Ansprüche notwendig ist.

Totalschaden nach Unfall: Versicherung muss zahlen!

Beim Verkehrsrecht geht es oftmals um komplexe rechtliche Fragen, die für den Durchschnittsbürger schwer zu verstehen sind. Ein wichtiges Thema in diesem Bereich ist die Nutzungsausfallentschädigung nach einem Verkehrsunfall. Hierbei handelt es sich um den finanziellen Ausgleich für Einkommensverluste, die durch die vorübergehende Nichtverfügbarkeit des Fahrzeugs entstehen. Gerichte haben in der Vergangenheit diverse Urteile zu diesem Thema gefällt und Kriterien festgelegt, wann ein solcher Anspruch besteht und wie er zu bemessen ist. Diese Entscheidungen tragen dazu bei, die Rechte der Geschädigten zu stärken und für mehr Rechtssicherheit zu sorgen. Im Folgenden werden wir uns einen konkreten Fall ansehen, in dem einem Autofahrer eine Nutzungsausfallentschädigung zugesprochen wurde. Anhand dieses Beispiels lässt sich gut veranschaulichen, wie die Gerichte in der Praxis mit dieser Thematik umgehen. Ihr Recht auf Nutzungsausfallentschädigung – wir helfen Ihnen! Ein Verkehrsunfall ist belastend genug. Lassen Sie sich nicht auch noch um Ihr Recht auf Nutzungsausfallentschädigung bringen. Die Kanzlei Kotz steht Ihnen mit jahrelanger Erfahrung im Verkehrsrecht zur Seite und setzt sich für Ihre Ansprüche ein. Zögern Sie nicht und nehmen Sie noch heute Kontakt mit uns auf. Wir prüfen Ihren Fall individuell und erarbeiten gemeinsam mit Ihnen die optimale Strategie. Ersteinschätzung anfordern

Der Fall vor Gericht


Streit um Nutzungsausfallentschädigung nach Verkehrsunfall landet vor Gericht

In einem Fall vor dem Amtsgericht Hannover ging es um die Frage, ob einem Geschädigten nach einem Verkehrsunfall eine Nutzungsausfallentschädigung für seinen erheblich beschädigten PKW zusteht. Der Kläger forderte von der gegnerischen Versicherung eine Entschädigung in Höhe von 910 Euro für einen Zeitraum von 14 Tagen, in denen er sein Fahrzeug aufgrund des Unfallschadens nicht nutzen konnte. Am 26.4.2021 kam es zu dem folgenschweren Unfall, bei dem der Mercedes Benz des Klägers einen wirtschaftlichen Totalschaden erlitt….


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