Zwei Miet-LKW derselben Firma stoßen zusammen – wer haftet? Ein ungewöhnlicher Unfall bringt die Kfz-Haftpflichtversicherung an ihre Grenzen und sorgt für ein spannendes Gerichtsverfahren. Das Oberlandesgericht Celle stellt klar: Der Haftungsausschluss greift nicht, wenn der Unfallverursacher nicht für den Geschädigten mitversichert ist. Zum vorliegenden Urteil Az.: 14 U 143/21 | | Hilfe anfordern
Das Wichtigste: Kurz & knapp
- Das OLG Celle hat ein Urteil der Vorinstanz abgeändert und zugunsten der Klägerin entschieden.
- Die Beklagten wurden verurteilt, als Gesamtschuldner eine Geldsumme an die Klägerin zu zahlen und sie von Rechtsanwaltskosten freizustellen.
- Der ursprüngliche Plan der Haftungsausschlüsse im Vertrag wurde detailliert untersucht und neu bewertet.
- Eine wesentliche Schwierigkeit war die Interpretation bestimmter Vertragsklauseln bezüglich der Haftungsausschlüsse.
- Das Gericht entschied zugunsten der Klägerin, weil die Ausschlussklauseln im Vertrag nicht hinreichend klar formuliert waren.
- Die Beklagten müssen die Kosten des Rechtsstreits tragen und das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
- Das Gericht betrachtete die vertragliche Transparenz und Fairness als entscheidend für die Urteilsfindung.
- Die Entscheidung zeigt die Bedeutung klarer und präziser Formulierungen in Versicherungsverträgen.
- Das Urteil könnte als Präzedenzfall für ähnliche Streitfälle um Haftungsausschlüsse in Kfz-Haftpflichtversicherungen dienen.
Vermieter-Fahrzeuge stoßen zusammen: Versicherungsschutz trotz Haftungsausschluss
Kfz-Haftpflichtversicherungen spielen eine zentrale Rolle im Straßenverkehr. Sie bieten Autofahrern Schutz vor hohen Kosten, die bei Unfällen entstehen können. Allerdings gibt es durchaus Situationen, in denen die Versicherungsleistung ausgeschlossen sein kann. Diese sogenannten Haftungsausschlüsse regeln, wann der Versicherer von seiner Leistungspflicht befreit ist. Ein Verständnis dieser Klauseln ist für jeden Autofahrer wichtig, um die Reichweite des eigenen Versicherungsschutzes einschätzen zu können. Im Folgenden werden die rechtlichen Grundlagen und typischen Fallkonstellationen zu Haftungsausschlüssen in der Kfz-Haftpflichtversicherung erläutert. Dies soll als Einstieg in die Besprechung eines konkreten Gerichtsfalls dienen, in dem die Anwendung eines solchen Haftungsausschlusses eine zentrale Rolle spielte. Ihr Recht bei Haftungsausschlüssen: Kanzlei Kotz an Ihrer Seite Der Fall zeigt: Haftungsausschlüsse sind komplex und können zu unvorhergesehenen Folgen führen. Stecken Sie in einer ähnlichen Situation fest? Fühlen Sie sich von Versicherungen und Paragrafen überfordert? Die Kanzlei Kotz steht Ihnen mit jahrelanger Erfahrung im Versicherungsrecht zur Seite. Wir prüfen Ihren Fall, erklären Ihnen Ihre Rechte und setzen uns für Ihre Interessen ein. Nehmen Sie jetzt Kontakt auf und lassen Sie uns gemeinsam eine Lösung finden. Ersteinschätzung anfordern
Der Fall vor Gericht
Unfall zwischen Mietfahrzeugen derselben Halterin – Haftungsausschluss greift nicht
Der Beklagte zu 2) beschädigte als Fahrer eines LKW beim Rückwärtsfahren an eine Beladerampe einen daneben stehenden LKW. Dieser gehörte der Zedentin und war wie der LKW des Beklagten zu 2) an die Firma B. T. GmbH vermietet. Die Zedentin trat ihre Ansprüche an die Klägerin ab, die von den Beklagten Schadensersatz verlangt. Das Landgericht wies die Klage ab. Es sah die B. T. GmbH aufgrund der Mietdauer als Halterin beider Fahrzeuge an….