Brandstifter legen Feuer an Citroën C5 – doch der Fall nimmt eine unerwartete Wendung, als der Besitzer gegen die Verwahrungskosten seines sichergestellten Fahrzeugs vorgeht. Das Sächsische Oberverwaltungsgericht stellt klar: Kostenbescheid rechtswidrig, da keine Ermächtigungsgrundlage für Erhebung der Verwahrungskosten per Verwaltungsakt besteht. Ein wegweisendes Urteil, das die Rechte von Fahrzeughaltern stärkt und die Grenzen behördlichen Handelns aufzeigt.
➔ Zum vorliegenden [sc name=“al1″]Urteil Az.: 6 A 714/20[/sc] | [sc name=“al3″][/sc] | Hilfe anfordern
✔ Der Fall: Kurz und knapp
Das Gericht befasste sich mit der Frage, wer die Kosten für die Verwahrung eines sichergestellten oder beschlagnahmten Pkw tragen muss.
Hintergrund des Falls ist ein Fahrzeug, das zur Beweissicherung nach einem Brand beschädigt und verwahrt wurde.
Der Kläger wurde ursprünglich für die Kosten der Verwahrung verantwortlich gemacht.
Das Gericht entschied zugunsten des Klägers und hob den Kostenbescheid der Behörde auf.
Die Entscheidung basiert darauf, dass die Behörde keine ausreichende rechtliche Grundlage für die Kostenübertragung an den Kläger nachweisen konnte.
Diese Entscheidung bedeutet, dass Verwahrungskosten nicht automatisch dem Fahrzeugnutzer oder Besitzer auferlegt werden können.
Betroffenen bietet das Urteil eine Klarstellung, dass sie die Kostenlast anfechten können.
Die Behörde muss in vergleichbaren Fällen eine klare gesetzliche Grundlage darlegen können.
Für betroffene Fahrzeughalter ist dies eine wichtige Information, um rechtliche und finanzielle Schritte abzuwägen.
Es zeigt auch die Notwendigkeit einer sorgfältigen Prüfung der behördlichen Bescheide und deren rechtlicher Begründung auf.
Brandstifter vernichten Citroën C5 – Gericht stoppt umstrittene Verwahrungskosten
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