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Rückzahlung von Nebenkostenvorauszahlungen sowie Mietkaution auf Leistungsträger

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Ein Vermieter muss Nebenkosten und Mietkaution an das Jobcenter zurückzahlen, da diese Beträge vom Staat für einen Leistungsempfänger übernommen wurden. Das Gericht stellte klar, dass die Ansprüche des Mieters auf das Jobcenter übergehen, wenn die Zahlungen während des Leistungsbezugs erfolgten und ohne staatliche Unterstützung nicht möglich gewesen wären. Der Vermieter hatte die Nebenkosten nicht abgerechnet und die Kaution nicht rechtzeitig zurückgezahlt, was den Rückzahlungsanspruch begründete.


➔ Zum vorliegenden Urteil Az.: 333 S 17/21 | | Hilfe anfordern


✔ Der Fall: Kurz und knapp

  • Es geht um die Rückzahlung von Nebenkostenvorauszahlungen und einer Mietkaution, die von einem Sozialleistungsträger an die Mieterin gezahlt wurden.
  • Der Sozialleistungsträger verlangt diese Zahlungen aus übergegangenem Recht von der Vermieterin zurück.
  • Schwierigkeit liegt in der korrekten Abrechnung und im Anspruch des Sozialleistungsträgers auf die Rückzahlungen.
  • Das Landgericht Hamburg hat entschieden, dass die Vermieterin an die Klägerin, den Sozialleistungsträger, zu zahlen hat.
  • Das Gericht argumentierte, dass die Ansprüche rechtmäßig an die Klägerin übergegangen sind.
  • Die Vermieterin muss die gesamten Kosten des Rechtsstreits tragen, was zusätzliche Belastungen für sie bedeutet.
  • Die Entscheidung ist vorläufig vollstreckbar, was schnellen Handlungsdruck auf die Vermieterin ausübt.
  • Eine Revision gegen das Urteil wurde nicht zugelassen, was bedeutet, dass die Entscheidung endgültig ist.
  • Die Entscheidung stellt klar, dass Leistungsträger berechtigte Ansprüche aus übergegangenem Recht geltend machen können.
  • Für Mieter und Vermieter bedeutet dies hohe Sorgfalt bei der Abrechnung und Rückerstattung von geleisteten Zahlungen.

Vermieter muss Nebenkostenrückzahlung an Jobcenter leisten

Die Abrechnung von Nebenkosten und die Rückzahlung der Mietkaution sind oft komplizierte rechtliche Angelegenheiten, mit denen sich viele Mieter konfrontiert sehen. Dabei geht es nicht nur um die korrekte Berechnung, sondern auch um Fragen der Zuständigkeit und möglicher Rückerstattungen. Insbesondere wenn der Mieter staatliche Leistungen bezieht, ergeben sich zusätzliche Besonderheiten, die es zu berücksichtigen gilt. In diesem Beitrag werden die wichtigsten rechtlichen Grundlagen erläutert und anhand eines konkreten Gerichtsurteils veranschaulicht, wie Mieter ihre Rechte in solchen Fällen wahren können. Ihr Recht auf Mietkaution und Nebenkosten – wir setzen es durch! Die Rückforderung von Mietkaution und Nebenkosten kann schnell zu einem komplexen Rechtsstreit werden, besonders wenn staatliche Leistungen im Spiel sind. Wir von der Kanzlei Kotz verstehen die rechtlichen Feinheiten und die emotionale Belastung, die solche Situationen mit sich bringen. Mit unserer langjährigen Erfahrung im Miet- und Sozialrecht stehen wir Ihnen zur Seite und setzen Ihre Ansprüche durch. Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Ein unverbindlicher Austausch kann der erste Schritt zur Lösung Ihres Problems sein. Ersteinschätzung anfordern

✔ Der Fall vor dem LG Hamburg


Rückzahlungsanspruch des Mieters wegen nicht abgerechneter Nebenkosten und Mietkaution

Der Fall betrifft die Rückzahlung von Nebenkostenvorauszahlungen sowie der Mietkaution durch den Vermieter an den Leistungsträger des Mieters. Die Beklagte hatte eine Wohnung angemietet und diese im Zeitraum vom 01.04.2017 bis 30.06.2017 an Herrn T. untervermietet….


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