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Grundschuldeintragung – Verschmelzung des Gläubigers in der Folgezeit

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Verschmelzung von Kreditinstituten – kein Hindernis für Grundschuldeintragung! Berliner Gericht stärkt Rechtsposition von Immobilienkäufern, auch wenn ihr finanzierendes Institut nach Vertragsabschluss mit einem anderen fusioniert. Klare Botschaft: Eintragung der Grundschuld möglich, solange die ursprüngliche Finanzierungsvereinbarung eingehalten wird. Zum vorliegenden Urteil Az.: 1 W 2/22 | | Hilfe anfordern

Der Fall: Kurz & knapp

  • Es geht um die Frage, wie sich die Verschmelzung eines Gläubigers auf eine bestehende Grundschuld auswirkt.
  • Der Hintergrund ist eine Beschwerde gegen eine Zwischenverfügung des Grundbuchamtes, das Eintragungshindernisse sah.
  • Die Herausforderung bestand darin, ob die Verschmelzung einer Aktiengesellschaft, die im Grundbuch als Gläubigerin eingetragen war, die Eintragung der Grundschuld beeinflusst.
  • Das Gericht entschied, dass das aufgeführte Eintragungshindernis nicht besteht und die Zwischenverfügung somit unangebracht war.
  • Das Grundbuchamt hätte keine Zwischenverfügung erlassen dürfen, da die rechtlichen Voraussetzungen für die Eintragung der Grundschuld erfüllt waren.
  • Mit der Eintragung der Verschmelzung im Handelsregister gehen die Rechte und Pflichten auf die neue Gesellschaft über.
  • Die Verschmelzung ändert somit nichts an der Wirksamkeit der bereits bewilligten Grundschuld.
  • Diese Entscheidung gibt Schuldnern und Gläubigern Rechtssicherheit bei der Übertragung von Grundschulden im Falle einer Unternehmensverschmelzung.
  • Für Schuldner bedeutet dies, dass die Grundschuld auch nach der Verschmelzung weiterhin besteht und Rechtsverhältnis sowie Ansprechpartner klar bleiben.
  • Für Gläubiger ist wichtig, dass ihre Rechte durch die Verschmelzung nicht beeinträchtigt werden, solange alle formalen Anforderungen erfüllt sind.

Fusion von Gläubiger ändert nichts an Grundschuld-Eintragung

Eine Grundschuld ist eine verkehrsfähige Sicherheit und wird häufig bei Immobilienkrediten verwendet. Sie dient dem Gläubiger als Sicherheit für seine Forderung. Wenn sich die Identität des Gläubigers ändert, etwa durch eine Verschmelzung, führt dies oft zu rechtlichen Fragen. Wie wirkt sich eine solche Verschmelzung auf die bestehende Grundschuld aus? Und welche Konsequenzen ergeben sich daraus für Schuldner und Gläubiger? Um diese Thematik besser zu verstehen, werfen wir zunächst einen genaueren Blick auf die Grundschuld und ihre rechtlichen Implikationen. Anschließend diskutieren wir ein konkretes Gerichtsurteil, das sich mit den Auswirkungen einer Gläubigerverschmelzung auf eine Grundschuld befasst.

Der Fall vor dem Kammergericht Berlin


Grundschuldeintragung trotz Gläubigerverschmelzung möglich

Das Kammergericht Berlin hat in einem aktuellen Beschluss klargestellt, dass eine notarielle Grundschuldbestellung auch dann im Grundbuch eingetragen werden kann, wenn das als Gläubiger bezeichnete Kreditinstitut nach der Beurkundung aber vor der Eintragung im Wege einer Verschmelzung auf ein anderes Institut übergeht.

Hintergrund des Falls

Der Entscheidung lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Februar 2020 hatten Wohnungseigentumserwerber in notarieller Urkunde die Eintragung einer Grundschuld für ein bestimmtes Kreditinstitut bewilligt. Bevor diese Eintragung erfolgte, verschmolz das Kreditinstitut im Mai 2020 auf ein anderes Institut. Das Grundbuchamt sah darin ein Eintragungshindernis, da das im Grundbuch einzutragende Kreditinstitut nicht mehr existierte….


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