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Aberkennung des Rechts polnische Fahrerlaubnis in BRD Gebrauch zu machen

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Polnischer Staatsbürger scheitert vor Gericht: Deutsche Behörden erkennen polnischen Führerschein wegen Verdachts auf „Führerscheintourismus“ nicht an. Nach Entzug seiner deutschen Fahrerlaubnis wegen Trunkenheit und Verurteilung wegen Urkundenfälschung, scheitert der Kläger nun auch mit dem Versuch, seinen in Polen erworbenen Führerschein in Deutschland zu nutzen. Gerichte sehen deutliche Hinweise auf einen Scheinwohnsitz in Polen, der nur zum Zweck des Führerscheinerwerbs begründet wurde.

➔ Zum vorliegenden [sc name=“al1″]Urteil Az.: 11 ZB 21.2756[/sc] | [sc name=“al3″][/sc] | Hilfe anfordern


✔ Der Fall: Kurz und knapp

Der Kläger wurde in Deutschland wegen Trunkenheit im Verkehr rechtskräftig verurteilt und ihm wurde die deutsche Fahrerlaubnis entzogen.
Mehrere Anträge auf Neuerteilung einer Fahrerlaubnis wurden von ihm zurückgezogen, nachdem er zur Vorlage eines Fahreignungsgutachtens aufgefordert wurde.
Er erwarb 2014 einen gefälschten britischen Führerschein und wurde 2016 wegen Urkundenfälschung und Fahrens ohne Fahrerlaubnis verurteilt.
Nach einem Umzug nach Polen erwarb der Kläger 2017 eine polnische Fahrerlaubnis, um in Deutschland wieder fahren zu dürfen.
Das Gericht entschied, dass der Kläger das Recht, seinen polnischen Führerschein in Deutschland zu nutzen, verliert und muss diesen zur Eintragung eines Sperrvermerks vorlegen.
Die Entscheidung basiert darauf, dass bereits mehrere Verstöße und eine Fälschung des britischen Führerscheins vorlagen, was seine Fahreignung in Frage stellte.
Diese Maßnahme dient dem Schutz der Verkehrssicherheit in Deutschland, indem ungeeignete Fahrer von der Teilnahme am Straßenverkehr ausgeschlossen werden.
Die Aberkennung des Nutzungsrechtes hat zur Folge, dass der Kläger weder in Deutschland noch in anderen EU-Staaten mit dem polnischen Führerschein fahren darf.


Führerschein-Entzug trotz EU-Herkunft: Polens Führerschein in Deutschland nicht anerkannt
Jeder Autofahrer in Deutschland muss über eine gültige Fahrerlaubnis verfügen. Dies gilt auch für Ausländer, die in Deutschland wohnen oder hier temporär ihren Wohnsitz haben. Grundsätzlich können Führerscheine aus anderen EU-Ländern in Deutschland anerkan[…]


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