Kündigung per Einwurf-Einschreiben ohne Zustellnachweis: LAG kippt Urteil und gibt Arbeitnehmerin Recht. Arbeitgeber verliert Prozess wegen fehlenden Auslieferungsbelegs – elektronische Kündigung per Anwaltsschriftsatz ebenfalls unwirksam.
➔ Zum vorliegenden Urteil Az.: II-9 UF 76/23 | | Hilfe anfordern
✔ Der Fall: Kurz und knapp
- Das Urteil betrifft die ordnungsgemäße Zustellung von Einwurf-Einschreiben und die Anwendung des Anscheinsbeweises.
- Der Anscheinsbeweis besagt, dass bei einem vorliegenden Auslieferungsbeleg die Zustellung als ordnungsgemäß erfolgt gilt.
- Ohne einen Auslieferungsbeleg kann ein Empfänger die fehlerhafte Zustellung erfolgreich bestreiten.
- Das Gericht entschied, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien nicht durch die mehrfachen Kündigungen der Beklagten beendet wurde.
- Die Entscheidung basiert darauf, dass die Beklagte den Zugang der Kündigungen nicht nachweisen konnte.
- Das Gericht stellte fest, dass der Anscheinsbeweis nur dann greift, wenn ein Auslieferungsbeleg vorgelegt wird.
- In Abwesenheit eines Auslieferungsbelegs wurde zugunsten der Klägerin entschieden.
- Diese Entscheidung bewirkt eine Verstärkung der Anforderungen an den Nachweis der ordnungsgemäßen Zustellung von Einwurf-Einschreiben.
- Betroffene Parteien müssen sicherstellen, dass Auslieferungsbelege vorhanden sind, um im Streitfall die Zustellung nachzuweisen.
- Das Urteil verdeutlicht die Bedeutung gründlicher Dokumentation bei der Zustellung wichtiger Schriftstücke.
Kein Anscheinsbeweis ohne Zustellnachweis: Urteil kippt Kündigung per Einwurf-Einschreiben
Häufig erhalten wir Post per Einschreiben und fragen uns, ob der Empfang rechtlich korrekt verlaufen ist. Der sogenannte „Anscheinsbeweis“ spielt dabei eine wichtige Rolle. Er besagt, dass der Postbote den Empfang ordnungsgemäß zugestellt hat, sofern ein gültiger Auslieferungsbeleg vorliegt. Dieser Beleg dient als Nachweis, dass die Sendung dem Empfänger übergeben wurde. Ohne diesen Beleg kann der Empfänger jedoch argumentieren, dass die Zustellung fehlerhaft war. In solchen Fällen kommt es oft zu Rechtstreitigkeiten, bei denen die genauen Umstände geklärt werden müssen. Das vorliegende Gerichtsurteil befasst sich mit einem solchen Fall und zeigt, unter welchen Bedingungen der Anscheinsbeweis greift und wann er widerlegt werden kann. Ihr Recht im Arbeitsrecht: Wir beraten Sie kompetent und zuverlässig. Die Komplexität arbeitsrechtlicher Fragen kann überwältigend sein, besonders wenn es um Kündigungen und Zustellungsbeweise geht. Die Kanzlei Kotz versteht Ihre Sorgen und bietet Ihnen eine unverbindliche Kontaktaufnahme an, um Ihre individuelle Situation zu besprechen. Mit unserer langjährigen Erfahrung im Arbeitsrecht stehen wir Ihnen zur Seite und erarbeiten gemeinsam eine maßgeschneiderte Lösung. Zögern Sie nicht, den ersten Schritt zu machen und uns zu kontaktieren – Ihre Rechte sind es wert. Ersteinschätzung anfordern
✔ Der Fall vor dem Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg
Hier ist mein Vorschlag für den ausführlichen journalistischen Artikel über das Urteil des LAG Baden-Württemberg:
LAG: Kein Anscheinsbeweis für Zugang einer Kündigung per Einwurf-Einschreiben ohne Auslieferungsbeleg
Das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg hat entschieden, dass der Anscheinsbeweis für den Zugang eines Kündigungsschreibens per Einwurf-Einschreiben nur dann gilt, wenn neben dem Einlieferungsbeleg auch eine Reproduktion des Auslieferungsbelegs vorgelegt wird….