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WEG – unterbliebene Einladung eines Eigentümers macht Beschlüsse nicht nichtig

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Ein Wohnungseigentümer kämpft gegen einen Beschluss seiner Eigentümerversammlung, doch seine verspätete Klage wird zum Verhängnis. Obwohl er nicht ordnungsgemäß eingeladen wurde, kann er den Beschluss nicht kippen, da er keine schwerwiegenden Fehler nachweisen kann. Nun muss er die Konsequenzen tragen und die Kosten des Verfahrens tragen.


➔ Zum vorliegenden Urteil Az.: 29 C 33/23 WEG | | Hilfe anfordern


✔ Der Fall: Kurz und knapp

  • Es geht um die Gültigkeit eines Beschlusses der Wohnungseigentümerversammlung bezüglich der Wohngeldabrechnung.
  • Der Kläger, ein scheinbar nicht eingeladener Wohnungseigentümer, bemängelte die Beschlussfassung.
  • Schwierigkeit war, ob eine unterbliebene Einladung die Beschlüsse ungültig macht.
  • Das Gericht entschied, dass die Klage abgewiesen wird.
  • Es wurde entschieden, dass eine fehlende Einladung den Beschluss nicht automatisch nichtig macht.
  • Das Gericht begründete, dass die Auswirkungen der Nichteinladung im Einzelfall zu prüfen sind.
  • Wurde der Kläger in seiner Teilnahme und Stimmabgabe tatsächlich nicht eingeschränkt?
  • Im vorliegenden Fall sah das Gericht keine Beeinträchtigung der Rechtmäßigkeit des Beschlusses.
  • Konkret bedeutet dies: Fehlen einer Einladung führt nicht zwangsläufig zur Ungültigkeit der Entscheidung.
  • Wohnungseigentümer sollten besonders darauf achten, dass die Beteiligung an der Versammlung ermöglicht wird, selbst wenn es formale Mängel gibt.

Trotz fehlender Einladung – Beschlüsse der Eigentümerversammlung bleiben gültig

Das Wohnungseigentumsgesetz (WEG) regelt die rechtlichen Grundlagen für Wohnungseigentümer. Es bestimmt unter anderem, wie Entscheidungen in einer Eigentümergemeinschaft getroffen werden. Grundsätzlich werden solche Beschlüsse in der jährlichen Eigentümerversammlung gefasst. Doch was passiert, wenn ein Eigentümer nicht eingeladen wurde? Verlieren die dann gefassten Beschlüsse automatisch ihre Gültigkeit? Die Rechtsprechung hat hierzu eindeutige Vorgaben entwickelt. Nicht jede fehlende Einladung führt dazu, dass die getroffenen Entscheidungen nichtig sind. Vielmehr kommt es auf den Einzelfall an und darauf, ob der betroffene Eigentümer tatsächlich an der Abstimmung gehindert wurde. Nur dann können Beschlüsse unter Umständen angefochten werden. Um mehr über die konkreten Voraussetzungen und die Folgen einer unterbliebenen Einladung zu erfahren, werfen wir nun einen Blick auf ein exemplarisches Gerichtsurteil zu diesem Thema. Ihr Recht im Wohnungseigentumsrecht: Wir beraten Sie kompetent Beschlüsse der Eigentümerversammlung können rechtliche Fallstricke bergen. Fühlen Sie sich ungerecht behandelt oder wurden Sie nicht ordnungsgemäß eingeladen? Die Kanzlei Kotz steht Ihnen mit jahrelanger Erfahrung im Wohnungseigentumsrecht zur Seite. Wir prüfen Ihren Fall individuell und zeigen Ihnen Ihre Handlungsoptionen auf. Nehmen Sie jetzt Kontakt auf und lassen Sie uns gemeinsam Ihre Rechte wahren. Ersteinschätzung anfordern

✔ Der Fall vor dem AG Berlin-Mitte


Unterbliebene Einladung eines Eigentümers macht Beschlüsse nicht nichtig

Im vorliegenden Fall streiten die Parteien über die Gültigkeit eines Beschlusses der Eigentümerversammlung vom 20. Juli 2023 zur Genehmigung der Wohngeldabrechnung 2022. Der Kläger, ein Mitglied der beklagten Wohnungseigentümergemeinschaft, macht geltend, dass er nicht ordnungsgemäß zur Eigentümerversammlung eingeladen wurde….


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