Fax statt Brief? Kein Problem! Ein Berliner Gericht hat entschieden, dass ein Gewerberaummietvertrag auch per Fax wirksam gekündigt werden kann. Doch aufgepasst: Ein Formfehler im Vertrag selbst kann zur Kündigung führen, wie dieser Fall zeigt. Und wer auf Wertersatz für Umbauten hofft, muss den Wertzuwachs genau belegen können.
➔ Zum vorliegenden Urteil Az.: 8 U 162/22 | | Hilfe anfordern
✔ Der Fall: Kurz und knapp
- Es ging um die Frage, ob die Kündigung eines Gewerberaummietvertrags per Fax zulässig ist.
- Der Fall verband die Interessen eines Grundstückseigentümers mit denen eines Mieters, der Gewerberäume nutzte.
- Hauptproblem war die rechtliche Anerkennung einer per Fax übermittelten Kündigungserklärung.
- Das Gericht entschied, dass die Kündigung per Fax nicht ausreichend sei.
- Das Gericht argumentierte, dass eine Kündigung im Mietrecht strengen Formvorschriften unterliegt.
- Diese Entscheidung bestätigt die Notwendigkeit einer schriftlichen Kündigung im Original mit eigener Unterschrift.
- Die Entscheidung des Landgerichts Berlin wurde somit bestätigt, und die Berufung des Mieters abgewiesen.
- Diese Entscheidung bedeutet, dass sich Mieter und Vermieter über die gültigen Kündigungsmodalitäten im Klaren sein müssen.
- Eine Kündigung per Fax ist rechtlich ungenügend und kann zur Ablehnung führen.
- Die Klarstellung der Formvorschriften hilft, Unsicherheiten in zukünftigen Vertragskündigungen zu vermeiden.
Fax-Kündigung von Gewerberaummietverträgen – Zulässig oder nicht?
Ein Gewerberaummietvertrag ist ein spezieller Vertragstyp, der sich von einem normalem Wohnraummietvertrag unterscheidet. Im Gegensatz zu Wohnraummietverträgen, die hauptsächlich den Schutz des Mieters bezwecken, haben Gewerberaummietverträge einen stärkeren Fokus auf die Vereinbarungen zwischen Vermieter und Mieter. Das Kündigen eines Gewerberaummietvertrags kann daher sehr unterschiedlich gehandhabt werden, je nach den individuellen Vereinbarungen im Vertrag. Ob eine Kündigung per Fax zulässig ist, hängt somit vom konkreten Einzelfall ab. Im Folgenden werden wir einen aktuellen Gerichtsentscheid zu dieser Frage näher beleuchten. Ihr Gewerbemietvertrag – unsere Expertise: Die Kündigung eines Gewerbemietvertrags ist eine komplexe Angelegenheit mit weitreichenden Konsequenzen. Die Kanzlei Kotz verfügt über langjährige Erfahrung im Mietrecht und kennt die Besonderheiten von Gewerbemietverträgen. Wir unterstützen Sie bei allen Fragen rund um Kündigung, Schriftform und Wertersatzansprüche. Nehmen Sie jetzt Kontakt auf und lassen Sie sich unverbindlich beraten. Ihr Recht ist uns wichtig. Ersteinschätzung anfordern
✔ Der Fall vor dem Kammergericht Berlin
Gewerberaummietvertrag per Fax gekündigt – KG hält dies für ausreichend
In einem Fall vor dem Kammergericht Berlin ging es um die Frage, ob die Kündigung eines Gewerberaummietvertrags per Fax wirksam ist. Die Vermieterin, eine Grundstückseigentümerin, hatte das Mietverhältnis mit den beklagten Mietern durch Fax-Schreiben gekündigt und klagte anschließend auf Räumung und Herausgabe der Gewerberäume.
Landgericht gab Räumungsklage statt
Das Landgericht Berlin hatte der Räumungsklage stattgegeben und die Beklagten zur Räumung und Herausgabe der Gewerberäume verurteilt. Zudem wies es die von den Mietern erhobene Hilfswiderklage auf Zahlung von Ersatz für Aufwendungen ab. Dagegen legten die Beklagten Berufung zum Kammergericht ein….