Nach neun Jahren Funkstille bei der Nebenkostenabrechnung zieht eine Berliner Vermieterin vor Gericht – und verliert. Das Kammergericht stellt klar: Auch jahrelange Untätigkeit ändert nichts an den vertraglichen Vereinbarungen zur Betriebskostenabrechnung. Ein wegweisendes Urteil, das Mietern und Vermietern gleichermaßen wichtige Hinweise gibt.
➔ Zum vorliegenden [sc name=“al1″]Urteil Az.: 8 U 23/23[/sc] | [sc name=“al3″][/sc] | Hilfe anfordern
✔ Der Fall: Kurz und knapp
Der Fall betrifft die Situation, in der der Vermieter über neun Jahre hinweg keine Betriebskosten abgerechnet hat.
Es geht um die Frage, ob der Mieter die Betriebskosten zukünftig pauschal ausschließen kann.
Ein zentraler Streitpunkt ist die Wirksamkeit der ordentlichen Kündigung des Mietvertrages durch die Vermieterin.
Der Vermieter reichte nachträglich eine Betriebskostenabrechnung ein, die der Mieter anzweifelte.
Das Gericht entschied, dass der Mieter die Betriebskosten nicht pauschal ausschließen kann.
Es erkannte an, dass die langjährige Versäumnis des Vermieters die Nachvollziehbarkeit und die Durchsetzbarkeit der Forderungen beeinträchtigt.
Die Entscheidung war, dass der Vermieter berechtigt ist, rückwirkend Betriebskosten abzurechnen, jedoch nur für einen begrenzten Zeitraum.
Das Gericht begründete dies damit, dass der Mieter sonst unbillig bevorzugt würde.
Diese Entscheidung unterstreicht, dass Vermieter zur fristgerechten Abrechnung verpflichtet sind, um rechtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden.
Die Auswirkungen sind, dass Mieter immer noch Betriebskosten nachzahlen müssen, wenn auch die Abrechnungszeiträume begrenzt sind.
Vermieter verpasst Nebenkostenabrechnung über 9 Jahre – Verliert er das Recht darauf für immer?
Miete ist ein komplexes Thema, das viele verschiedene Aspekte umfasst. Insbesondere bei gewerblichen Mietverträgen gibt es eine Reihe von rechtlichen Besonderheiten zu berücksichtigen. Eine zentrale Rolle spielen dabei die Betriebskosten, deren korrekte Abrechnung für Vermieter und Mieter gleichermaßen von großer Bedeutung ist. Was passiert aber, wenn der Vermieter über Jahre hinweg keine Betriebskostenabrechnung vorlegt? Kann der Mieter in[…]