Ein vorbestrafter Dieb, eine aufgehobene Bewährungsstrafe und ein Gericht, das die Schuldfähigkeit nicht ausreichend geprüft hat: Der Fall eines Mannes aus Amberg, der wegen Diebstahls verurteilt wurde, landet erneut vor Gericht, nachdem das Bayerische Oberste Landesgericht das Urteil des Landgerichts aufgehoben hat. Die Entscheidung wirft grundsätzliche Fragen zur Aussetzung von Freiheitsstrafen zur Bewährung und zur Bedeutung einer Therapie im Strafverfahren auf.
➔ Zum vorliegenden Urteil Az.: 203 StRR 571/23 | | Hilfe anfordern
✔ Der Fall: Kurz und knapp
- Das Amtsgericht Amberg verurteilte den Angeklagten wegen Diebstahls und anderer Taten zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr.
- Das Landgericht Amberg setzte die Strafe zur Bewährung aus und berücksichtigte dabei eine laufende Therapie des Angeklagten.
- Hauptschwierigkeit: Die Erfolgsaussichten der laufenden Therapie waren zum Zeitpunkt des Urteils ungewiss.
- Gericht entschied: Auf die Revision der Staatsanwaltschaft wurde das Urteil aufgehoben und zur neuen Verhandlung an eine andere Strafkammer verwiesen.
- Kernaussage: Eine Therapie kann nur dann eine positive Prognose rechtfertigen, wenn sie erfolgreich abgeschlossen wurde.
- Grund für Entscheidung: Die zukünftigen Erfolgsaussichten und positive Veränderungen durch die Therapie waren zum Zeitpunkt der Hauptverhandlung nicht sicher.
- Auswirkung: Die Strafaussetzung zur Bewährung kann nicht auf ungewisse Therapieverläufe gestützt werden; erneute Bewertung durch ein anderes Gericht erforderlich.
Vorbestrafter Dieb: Landgericht setzt Strafe zur Bewährung aus – Oberste Gericht hebt Urteil auf
Eine Aussetzung der Vollstreckung einer Freiheitsstrafe zur Bewährung ist ein wichtiges Rechtsinstitut im deutschen Strafrechtssystem. Es bietet Straftätern unter bestimmten Voraussetzungen die Chance, ihre Strafe außerhalb des Gefängnisses zu verbüßen und sich so auf eine Resozialisierung und Wiedereingliederung in die Gesellschaft zu konzentrieren. Die rechtlichen Grundlagen und Kriterien, die für eine Strafaussetzung zur Bewährung erfüllt sein müssen, sind komplex und erfordern eine sorgfältige Prüfung im Einzelfall. Dazu zählen unter anderem die Schwere der Tat, die Persönlichkeit des Täters, seine Sozialprognose sowie die Frage, ob die Resozialisierung des Verurteilten durch eine Freiheitsstrafe oder eine Bewährungsauflage besser gefördert wird. Im Folgenden wird ein konkreter Gerichtsfall beleuchtet, in dem die Voraussetzungen für eine Strafaussetzung zur Bewährung eingehend geprüft und diskutiert wurden. Ihr Recht auf Bewährung: Wir stehen Ihnen zur Seite Die Aussetzung einer Freiheitsstrafe zur Bewährung ist ein komplexes Verfahren mit weitreichenden Konsequenzen. Wir verstehen die Unsicherheiten und Ängste, die damit einhergehen. Die Kanzlei Kotz verfügt über langjährige Erfahrung im Strafrecht und kennt die Feinheiten der Bewährungsaussetzung. Kontaktieren Sie uns für eine unverbindliche Einschätzung Ihrer individuellen Situation und lassen Sie uns gemeinsam Ihre Rechte wahren. Ersteinschätzung anfordern
✔ Der Fall vor dem Landgericht Amberg
Verurteilter Dieb legt Berufung ein – Landgericht setzt Strafe zur Bewährung aus
Das Amtsgericht Amberg verurteilte den Angeklagten im August 2022 wegen Diebstahls und anderer Taten zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr. Sowohl der Angeklagte als auch die Staatsanwaltschaft legten Berufung gegen das Urteil ein, beschränkt auf den Rechtsfolgenausspruch….