Dresdner Gericht weist Klage auf Berufsunfähigkeitsrente nach Brustkrebs ab: Eine Frau, die nach ihrer Brustkrebserkrankung wieder voll berufstätig ist, scheitert mit ihrer Forderung nach Berufsunfähigkeitsrente. Die Versicherungen lehnen die Zahlung ab, da die Erkrankung nicht dauerhaft zur Berufsunfähigkeit führe.
➔ Zum vorliegenden [sc name=“al1″]Urteil Az.: 4 U 673/22[/sc] | [sc name=“al3″][/sc] | Hilfe anfordern
✔ Der Fall: Kurz und knapp
Die Klägerin verlangte Zahlungen aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung aufgrund einer Brustkrebserkrankung.
Der Anspruch ergibt sich aus einer betrieblichen Altersversorgung, die durch einen Arbeitgeber abgeschlossen wurde.
Schwierigkeiten bestanden in der Beurteilung, ob die Brustkrebserkrankung tatsächlich zur Berufsunfähigkeit führte.
Das Gericht entschied, die Berufung der Klägerin ohne mündliche Verhandlung zurückzuweisen.
Diese Entscheidung basierte auf der Einschätzung, dass die Voraussetzungen für eine Berufsunfähigkeit nach den Versicherungsbedingungen nicht erfüllt waren.
Die Klägerin erhielt zwei Wochen Zeit, um Stellung zu nehmen oder die Rücknahme der Berufung in Erwägung zu ziehen.
Durch die Entscheidung wurde klargestellt, dass die Anerkennung einer Berufsunfähigkeit im Rahmen von Brustkrebserkrankungen strengen Anforderungen unterliegt.
Die Auswirkungen des Urteils zeigen, dass Betroffene zunächst genau prüfen müssen, ob die Bedingungen ihrer Versicherung eine solche Erkrankung abdecken.
Brustkrebserkrankung führt nicht zu Berufsunfähigkeitsrente
Einleitung
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung kann im Falle einer schwerwiegenden Erkrankung wie Brustkrebs eine wichtige finanzielle Absicherung darstellen. Sie sichert das Einkommen ab, wenn der Versicherte aufgrund gesundheitlicher Probleme seinen angestammten Beruf nicht mehr ausüben kann. Allerdings sind die Bedingungen und Leistungen dieser Versicherungen komplex und es kann zu Meinungsunterschieden zwischen Versicherern und Kunden kommen.
Bei einer Brustkrebserkrankung stellt sich oft die Frage, ob die Berufsunfähigkeit tatsächlich gegeben ist und ein Anspruch auf Rentenz[…]