Streit um fehlende Bad-Kennzeichnung in Berliner Wohnanlage eskaliert bis vors Kammergericht: Muss das Badezimmer wirklich Sondereigentum sein? Gerichtliche Klärung bringt überraschende Wende und betont die Bedeutung klarer Vereinbarungen im Wohnungseigentumsrecht.
➔ Zum vorliegenden [sc name=“al1″]Urteil Az.: 1 W 396/21[/sc] | [sc name=“al3″][/sc] | Hilfe anfordern
✔ Der Fall: Kurz und knapp
Das Urteil befasst sich mit der Frage, ob die Abgeschlossenheitsbescheinigung für eine Wohnung den gesetzlichen Anforderungen entspricht.
Ein Widerspruch zwischen Grundriss und Gebäudeansicht wurde festgestellt, insbesondere hinsichtlich der Kennzeichnung eines Fensters.
Der Widerspruch führte dazu, dass das Amtsgericht zuvor den Plan ergänzen ließ, was jedoch vom Beschwerdegericht korrigiert wurde.
Das Beschwerdegericht entschied, dass die zusätzliche Kennzeichnung des Badezimmers im Plan im Hinblick auf das Sondereigentum nicht zwingend erforderlich ist.
Die Entscheidung führte zur Aufhebung der entsprechenden Teile der Zwischenverfügung des Amtsgerichts.
Begründet wurde die Entscheidung damit, dass die Mindestausstattung durch Regelungen der aktuellen Allgemeinen Verwaltungsvorschrift (AVA) für Abgeschlossenheitsbescheinigungen als ausreichend erachtet wurde.
Diese Entscheidung klärt, dass eine vollständige und widerspruchsfreie Plankennzeichnung nicht immer zwingend notwendig ist, wenn bestimmte Mindestausstattungen nachgewiesen sind.
Durch das Urteil wird klargestellt, dass bei Abgeschlossenheitsbescheinigungen auf die jeweilig gültigen Verwaltungsvorschriften zu achten ist.
Die Auswirkungen des Urteils erleichtern künftig die Ausstellung von Abgeschlossenheitsbescheinigungen und verringern bürokratische Hürden.
Gerichtsfall: Falsche Bad-Kennzeichnung im Wohnungsaufteilungsplan
Die Abgeschlossenheitsbescheinigung ist ein wichtiges Dokument beim Kauf oder Verkauf von Wohnungseigentum. Sie bestätigt, dass eine Wohneinheit rechtlich und baulich als eigenständige Einheit gilt und somit selbstständig genutzt und veräußert werden kann. Dieser Nachweis ist entscheidend, um die Übertragung von Wohnungseigentum und die Eintragung ins Grundbuch rechtssicher durchführe[…]