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Parkplatzeigentümerhaftung bei Überfahren von Parkplatzbegrenzungen

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Ein Autofahrer touchiert beim Einparken einen Sockel und beschädigt sein Fahrzeug – doch das Gericht weist seine Klage gegen den Parkplatzbetreiber ab. Der Grund: Der Sockel war gut sichtbar und der Unfall hätte bei sorgfältigem Rangieren vermieden werden können. Ein spannender Fall, der die Frage aufwirft, wo die Verantwortung des Parkplatzbetreibers endet und die des Autofahrers beginnt.

➔ Zum vorliegenden [sc name=“al2″]Urteil Az.: 39 C 42/22 (19)[/sc] | [sc name=“al3″][/sc] | Hilfe anfordern


✔ Der Fall: Kurz und knapp

Der Kläger begehrte Schadensersatz vom Beklagten wegen Beschädigung seines Pkw auf dessen Parkplatz.
Der Beklagte war Eigentümer des Anwesens, auf dem die Beschädigung des Pkw des Klägers durch Überfahren einer Parkplatzmarkierung passierte.
Das Gericht entschied, dass die Klage abgewiesen wird und der Kläger die Kosten des Rechtsstreits tragen muss.
Die Schwierigkeit lag darin, zu klären, ob der Parkplatzbetreiber seine Verkehrssicherungspflichten verletzt hatte.
Das Gericht stellte fest, dass der Kläger keinen ausreichenden Nachweis für eine Pflichtverletzung durch den Beklagten erbringen konnte.
Mangels Nachweis einer Pflichtverletzung entschied das Gericht zugunsten des Beklagten und gegen den Schadensersatzanspruch des Klägers.
Die Entscheidung des Gerichts zeigt die Bedeutung des Nachweises einer Pflichtverletzung durch den Parkplatzbetreiber für Schadensersatzansprüche.
Eine Haftung des Parkplatzbetreibers kann nur bestehen, wenn konkrete Sicherungspflichten nachweislich verletzt worden sind.


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